EU-Gericht gibt Bürgerinitiative im Streit mit Brüssel Recht

12.05.2021 16:24

Luxemburg (dpa) - Das EU-Gericht hat den Beschluss der EU-Kommission
gekippt, eine geplante Bürgerinitiative gegen Handel mit Gütern aus
besetzten Gebieten nicht zuzulassen. Die Kommission habe ihre
Entscheidung 2019 nicht ausreichend begründet, urteilte das Gericht
am Mittwoch in Luxemburg. Die Gründe einer solchen Ablehnung müssten
für die Bürger nachvollziehbar sein, die eine geplante
Bürgerinitiative registrieren wollten (Rechtssache T-789/19).

Es ging um die geplante Europäische Bürgerinitiative zur
«Gewährleistung einer mit den EU-Verträgen und dem Völkerrecht im
Einklang stehenden gemeinsamen Handelspolitik». Ziel sollte sein,
dass die EU-Kommission die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus
besetzten Gebieten unterbindet. Auf welches Land sich das bezieht,
wird im Urteil nicht genannt. Politisch besonders umstritten ist seit
langem der Handel mit Gütern aus von Israel besetzten Gebieten.

Die Kommission argumentierte, die Bürgerinitiative ziele auf einen
Rechtsakt, der die Handelsbeziehungen zu einem Drittstaat beschränken
solle. Sie sei nicht befugt, einen solchen Rechtsakt vorzulegen. Die
Initiatoren der Bürgerinitiative klagten gegen die Entscheidung und
bekamen jetzt in erster Instanz Recht. Die Kommission könnte nun
weiter vor den Europäischen Gerichtshof ziehen.

Wird eine Bürgerinitiative von der Kommission registriert, können
EU-Bürger diese mit ihrer Unterschrift unterstützen. Erreicht sie
binnen eines Jahres eine Million Unterschriften, muss sich die
EU-Kommission mit dem Anliegen beschäftigen. Bindend sind die
Europäischen Bürgerinitiativen jedoch nicht.