Kläger: Beschwerde gegen Großbrauer-Patent auf Gerste abgewiesen

08.06.2021 16:33

Bei Streit um Bier ist Aufmerksamkeit nahezu garantiert. Eine
Saatgut-Initiative kämpfte gegen das Braugerste-Patent zweier
Großbrauereien, um Pflanzenpatenten generell einen Riegel
vorzuschieben.

München (dpa) - Umweltschützer sind mit einer Beschwerde gegen ein
Braugerstenpatent der Konzerne Carlsberg und Heineken vor dem
Europäischen Patentamt gescheitert. Die Beschwerdekammer habe die
Löschung des Patents abgelehnt, teilte die Initiative «Keine Patente
auf Saatgut» am Dienstag nach der Verhandlung in München mit.

Die Saatgutschützer räumten einen Rückschlag ein. «Es wird also in

Zukunft noch mehr Patente auf Gerste und Bier geben», sagte Sprecher
Christoph Then. Die Initiative hatte mit dem Streit um Braugerste
einen Appell an das Europäische Patentamt verbunden, traditionell
gezüchtete Pflanzen generell nicht mehr unter Patentschutz zu
stellen.

Deutsche und auch österreichische Brauer unterstützen die Forderungen
in Sachen Gerste, dem Grundstoff für Braumalz. Vom Europäischen
Patentamt kam zunächst keine Bestätigung. Carlsberg hatte schon am
Vortag nicht auf Anfragen reagiert.

Die Initiative warf der Beschwerdekammer vor, damit die
grundsätzlichen Fragen der Patentierbarkeit von Pflanzen aus
konventioneller Züchtung nicht geklärt zu haben. «Derartige Patente
beeinträchtigen die Vielfalt auf dem Acker, den Fortschritt in der
Züchtung und die Interessen der Verbraucherinnen», sagte Then.

Bei der Verhandlung ging es um das europäische Patent EP2373154, das
Carlsberg und Heineken 2009 für «Getränke aus Gerste und Malz mit
niedrigem Gehalt an Dimethylsulfid» angemeldet hatten. Gerste ist der
Grundstoff des Malzes. Ein hoher Gehalt an Dimethylsulfid bedeutet
laut Fachliteratur, dass das Malz zu unerwünscht krautigem Geschmack
neigt.

Der Initiative geht es jedoch keineswegs nur um Bier. Denn
Pflanzenzüchter fürchten, dass derartige Patente ihre Arbeit
behindern könnten. Üblich ist bei Pflanzen der weniger weitgehende
Sortenschutz. Dies bedeutet grob, dass der Inhaber einer geschützten
Sorte diese zwar allein anpflanzen und verkaufen darf, anderen aber
wissenschaftliche Versuche und nichtgewerblicher Anbau erlaubt sind.

«Keine Patente auf Saatgut» berief sich auf Entscheidungen von
Europäischer Kommission und Europäischer Patentorganisation aus den
Jahren 2016 und 2017, keine Patente auf traditionelle
Züchtungsverfahren auszusprechen - doch rückwirkend gilt dies nicht.
Abgesehen davon fürchtet die Initiative, dass die Regelung ohnehin
nicht konsequent umgesetzt wird, da Carlsberg in der Zwischenzeit
weitere Patentanmeldungen eingereicht hat.

Was die Braugerste betrifft, sind nicht nur die Saatgutschützer
besorgt. «Wir brauchen diese in Amerika gelebten Patente nicht»,
sagte Walter König, der Geschäftsführer des Bayerischen Brauerbunds,

im Bayerischen Rundfunk. «Weil wir befürchten, dass dieser
Rattenschwanz, der sich da hinterherzieht an Lizenrechten und
Lizenzzahlungen, am Ende so auswirkt, dass Braugerste viel teuer und
für mittelständische und kleine Brauereien vielleicht nicht mehr
verfügbar oder erschwinglich sein wird.»