EZB-Urteil: Brüssel bereitet Verfahren gegen Deutschland vor

08.06.2021 17:56

Steht deutsches Recht über EU-Recht oder umgekehrt? Das ist der Kern
des Streits über das Karlsruher Urteil zu Anleihekäufen der EZB vor
einem Jahr. Die EU-Kommission fasst nach.

Brüssel (dpa) - Ein Jahr nach dem umstrittenen Verfassungsurteil zur
Europäischen Zentralbank bereitet die EU-Kommission ein Verfahren
gegen Deutschland wegen Verletzung von europäischem Recht vor. Die
Entscheidung der Kommission werde für Mittwoch erwartet, erfuhr die
Deutsche Presse-Agentur in Brüssel aus EU-Kreisen. Anlass ist, dass
sich das Bundesverfassungsgericht im Streit über EZB-Anleihekäufe
über ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs hinweggesetzt hatte.
Die EU-Kommission sieht dies als gefährlichen Präzedenzfall.

Nach dem offiziellen Start eines Vertragsverletzungsverfahrens hat
Deutschland zunächst einige Monate Zeit, schriftlich auf die Bedenken
der EU-Kommission zu reagieren. Sollten die Sorgen der Behörde im
Laufe des Verfahrens nicht ausgeräumt werden, könnte sie Deutschland
vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. Die EU-Kommission ist in
der Staatengemeinschaft für die Überwachung von EU-Recht zuständig.


Das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai 2020 milliardenschwere
Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank beanstandet - und sich
damit zum ersten Mal gegen ein EuGH-Urteil gestellt. Eigentlich hat
EU-Recht in der Staatengemeinschaft Vorrang vor nationalem Recht. Die
EZB ist zudem politisch unabhängig. Diese Grundsätze sahen Kritiker
durch das Urteil gefährdet.

Die Verfassungsrichter argumentierten hingegen, die Notenbank habe
mit dem 2015 gestarteten Programm ihr Mandat für die Geldpolitik
überspannt. Bundesregierung und Bundestag sollten darauf hinwirken,
dass Europas Währungshüter nachträglich prüfen, ob die Käufe
verhältnismäßig sind. Mittlerweile haben Bundesregierung und
Bundestag das Verfassungsurteil umgesetzt, wie das Gericht in einem
Beschluss von Ende April feststellte.

Für die EU-Kommission ist die Sache damit aber nicht erledigt, weil
der rechtliche Grundkonflikt nicht ausgeräumt wurde. Verhandlungen
der Brüsseler Behörde mit Berlin brachten nach dpa-Informationen kein
Einvernehmen. Aus der EU-Kommission hieß es, man habe kein Interesse
an einem vertieften Streit zwischen dem EuGH und dem
Bundesverfassungsgericht. Genau daran werde man auch im weiteren
Prozess eng mit dem Bundeskanzleramt arbeiten.

Die EZB hatte zwischen März 2015 und Ende 2018 rund 2,6 Billionen
Euro in Staatsanleihen und andere Wertpapiere gesteckt - den
allergrößten Teil über das Programm PSPP (Public Sector Purchase
Programme), auf das sich das Urteil bezieht. Zum 1. November 2019
wurden die umstrittenen Käufe neu aufgelegt, zunächst in
vergleichsweise geringem Umfang von 20 Milliarden Euro im Monat.

EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen hatte bereits kurz nach dem
Urteil angekündigt, ein Verfahren gegen Deutschland zu prüfen. Damals
bestand vor allem die Sorge, andere Länder könnten sich ein Beispiel
am Vorgehen der deutschen Verfassungsrichter nehmen und künftig
ebenfalls EuGH-Urteile ignorieren.

«Ich nehme diese Sache sehr ernst», betonte von der Leyen im Mai
2020. Sie argumentierte, dass es drei Grundprinzipien gebe: Die
Währungspolitik sei allein Sache der EU; EU-Recht habe Vorrang vor
nationalem Recht; EuGH-Urteile seien für nationale Gerichte bindend.
«Das letzte Wort zu EU-Recht wird immer in Luxemburg gesprochen.
Nirgendwo sonst.»

Tatsächlich gibt es inzwischen einen neuen rechtlichen Konflikt der
EU-Kommission mit Polen. Der EuGH hat das Land in einer einstweiligen
Anordnung verpflichtet, die Förderung von Braunkohle im Tagebau Turow
zu stoppen. Die polnische Regierung hat hingegen angekündigt, sich
darüber hinwegzusetzen und den Kohleabbau fortzusetzen.

Der Grünen-Europaabgeordnete Sven Giegold erklärte, ein
Vertragsverletzungsverfahren sei der geeignete Weg, den rechtlichen
Konflikt zu lösen. «Es geht darum, die europäische Rechtsgemeinschaft

zu sichern», betonte Giegold. «Wenn die nationalen Höchstgerichte in

einen Wettstreit mit dem Europäischen Gerichtshof treten, wird die
europäische Rechtsordnung zum Flickenteppich.»

Der CSU-Europapolitiker Markus Ferber äußerte hingegen Unverständnis.

Bundesregierung und Bundestag hätten sich «bemüht, ein schwieriges
Urteil des Bundesverfassungsgerichts klug umzusetzen», meinte Ferber.
Er frage sich, welche Ziele ein Vertragsverletzungsverfahren
verfolgen solle. Es gebe keinen Grund für Prinzipienreiterei.