Brüssel startet Verfahren gegen Deutschland wegen EZB-Urteils

09.06.2021 12:12

Brüssel (dpa) - Im Streit über ein Verfassungsurteil zur Europäischen

Zentralbank hat die EU-Kommission gegen Deutschland ein Verfahren
wegen Verletzung von EU-Recht eingeleitet. Dies teilte die Brüsseler
Behörde am Mittwoch mit. Die Absicht der Kommission zum Start des
Vertragsverletzungsverfahrens war bereits seit Dienstag bekannt.

Grund ist, dass das Bundesverfassungsgericht sich mit seinem
EZB-Urteil vor einem Jahr über einen Spruch des Europäischen
Gerichtshofs hinweggesetzt hatte. Aus Sicht der EU-Kommission ist das
ein gefährlicher Präzedenzfall, weil Urteile des obersten EU-Gerichts
für alle Staaten verbindlich sind. Die Behörde monierte einen Verstoß

gegen fundamentale Prinzipien des EU-Rechts. Deutschland hat jetzt
zunächst zwei Monate Zeit zu reagieren.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai 2020 milliardenschwere
Anleihekäufe der EZB beanstandet, obwohl der EuGH sie gebilligt
hatte. Kritiker sahen sowohl den Vorrang von EU-Recht als auch die
Unabhängigkeit der EZB in Frage gestellt.

Die Verfassungsrichter argumentierten hingegen, die Notenbank habe
mit dem 2015 gestarteten Programm ihr Mandat für die Geldpolitik
überspannt. Bundesregierung und Bundestag sollten darauf hinwirken,
dass Europas Währungshüter nachträglich prüfen, ob die Käufe
verhältnismäßig sind. Dies ist inzwischen geschehen, wie das Gericht

in einem Beschluss Ende April feststellte. Für die EU-Kommission ist
die Sache trotzdem nicht erledigt, weil der rechtliche Grundkonflikt
nicht ausgeräumt worden sei.