EU-Gericht kippt Sanktionsbeschluss gegen ukrainischen Ex-Präsidenten

30.03.2022 12:29

Luxemburg (dpa) - Das Gericht der Europäischen Union hat einen
Beschluss zur Verlängerung von EU-Vermögenssperren gegen den
ehemaligen ukrainischen Präsidenten Viktor Janukowitsch und dessen
Sohn aus dem Jahr 2020 für nichtig erklärt. Konkrete Auswirkungen hat
das Urteil vom Mittwoch jedoch vorerst nicht, da es für dieses Jahr
schon wieder einen neuen Beschluss zur Verlängerung der Sanktionen
gibt.

Die EU hatte im März 2014 kurz nach der Absetzung Janukowitschs im
Unionsgebiet vorhandene Vermögenswerte einfrieren lassen. Grund für
die Strafmaßnahmen waren Anhaltspunkte, dass Janukowitsch, sein Sohn
und andere Personen öffentliche Gelder veruntreut oder ihre Ämter
missbraucht haben. Der russlandfreundliche Präsident wurde im Februar
2014 im Zuge von Protesten gestürzt.

In seiner Heimat wurde Janukowitsch mittlerweile in Abwesenheit wegen
Landesverrats zu 13 Jahren Haft verurteilt. Ukrainische Medien
berichteten zuletzt, der Kreml wolle den 71-Jährigen im Zuge des
Krieges gegen die Ukraine wieder als Präsidenten einsetzen. Auf die
EU-Sanktionsliste kam Janukowitsch, weil er auch wegen der
Veruntreuung öffentlicher Vermögenswerte strafrechtlich verfolgt
wird.

In seiner Urteilsbegründung monierte das EU-Gericht nun, dass der Rat
der EU nicht ausreichend geprüft habe, ob die Verteidigungsrechte und
das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz in der
Ukraine beachtet wurden. Bereits die Sanktionsverlängerungen aus den
Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 hatte das EU-Gericht aus ähnlichen
Gründen für nichtig erklärt.

Der jüngsten Sanktionsbeschluss gegen Janukowitsch und dessen Sohn
wurde Anfang März dieses Jahres erlassen. Er ist weiter gültig.