Wer spricht Recht in der EU? Brüssel startet Verfahren gegen Berlin Von Verena Schmitt-Roschmann, dpa

09.06.2021 16:11

Vor einem Jahr setzte sich das Bundesverfassungsgericht in einem
Urteil zur EZB über den Europäischen Gerichtshof hinweg. Jetzt kommt
das dicke Ende nach. Aber wie lässt sich der Konflikt lösen?

Brüssel (dpa) - Der Vorwurf wiegt schwer: Die EU-Kommission sieht in
Deutschland fundamentale Rechtsprinzipien der Europäischen Union
verletzt. So begründete die Brüsseler Behörde am Mittwoch den Start
eines förmlichen Verfahrens gegen die Bundesrepublik im Streit über
ein Karlsruher Verfassungsurteil zur Europäischen Zentralbank vom Mai
2020. Ein spektakulärer Schritt, der etliche Fragen aufwirft.

Eine davon: Was soll dabei herauskommen? Welchen Sinn hat es, gegen
die Bundesregierung vorzugehen, wenn es um das Urteil eines
unabhängigen Gerichts geht? Eine andere: Warum jetzt, mehr als ein
Jahr nach dem umstrittenen Spruch aus Karlsruhe? Und eine dritte: Ist
in Wirklichkeit jemand ganz anderes gemeint?

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatte bereits im vergangenen
Jahr großen Wirbel ausgelöst. Die Karlsruher Richter beanstandeten
damals milliardenschwere Anleihekäufe im Rahmen des 2015 gestarteten
Programms PSPP der Europäischen Zentralbank - obwohl der Europäische
Gerichtshof diese vorher gebilligt hatte. Damit setzten sie sich
erstmals über ein EuGH-Urteil hinweg, obwohl Entscheidungen des
obersten EU-Gerichts für alle Mitgliedsstaaten verbindlich sind.

Das ist jetzt der Kern der Vorwürfe der EU-Kommission: Karlsruhe habe
sowohl das EZB-Programm als auch das dazu gefällte EuGH-Urteil als
«ultra vires» qualifiziert - als Kompetenzüberschreitung. Damit habe

das Bundesverfassungsgericht das Prinzip gebrochen, dass EU-Recht den
Vorrang vor nationalem Recht habe.

Wenn das Schule mache, dann könnte das zu einem «Europa à la carte»

führen, sagte Kommissionssprecher Christian Wigand. Europäisches
Recht müsse aber überall und für alle Bürger gleich angewandt werde
n.
Dass die Kommission nun ein Vertragsverletzungsverfahren gegen
Deutschland einleitet, ist auch ein Signal: Selbst der mächtigste
Mitgliedsstaat kann sich solche Alleingänge nicht leisten.

Auf den ersten Blick seltsam ist jetzt der Zeitpunkt. Denn die auch
von Rechtsexperten als schwierig eingeschätzte Lage nach dem
Karlsruher Urteil hatte sich eigentlich entspannt. Laut Urteil
sollten Bundesregierung und Bundestag darauf hinwirken, dass die EZB
nachträglich prüft, ob die Anleihekäufe verhältnismäßig waren.
Das
ist inzwischen erledigt, wie das Verfassungsgericht Ende April
bestätigte. Man hätte den Konflikt also ruhen lassen können.

Aber das ging aus Sicht der EU-Kommission nicht, weil inzwischen
andere das deutsche Urteil für sich nutzen. Der polnische
Regierungschef Mateusz Morawiecki hatte schon 2020 von einem «der
wichtigsten Urteile in der Geschichte der Europäischen Union»
gesprochen. Jetzt sucht er selbst den Konflikt mit dem EuGH.

Die Luxemburger Richter hatten Polen Ende Mai in einer einstweiligen
Anordnung verpflichtet, die Förderung von Braunkohle im Tagebau Turow
zu stoppen. Doch Morawiecki widersprach. Man werde nicht die
Energiesicherheit polnischer Bürger aufs Spiel setzen, «nur weil
irgendwer im (Europäischen) Gerichtshof diese oder jene Entscheidung
getroffen hat», sagte der Regierungschef damals. Keine Entscheidung
irgendeiner EU-Institution dürfe polnische Bürger Risiken aussetzen.

Da schimmert durch, worum es wirklich geht: nationale Befugnis gegen
EU-Kompetenzen. Staaten wie Polen oder Ungarn fechten den Streit mit
Brüssel seit Jahren aus. Nur ist er jetzt an einem zentralen Punkt
angekommen, nämlich der Rechtsordnung der Europäischen Union. Aus
Brüsseler Sicht geht es ans Eingemachte, was Kommissionschefin Ursula
von der Leyen schon vor einem Jahr deutlich machte: «Das letzte Wort
zu EU-Recht wird immer in Luxemburg gesprochen. Nirgendwo sonst.»

Aber zurück zum Vertragsverletzungsverfahren gegen Berlin.
Regierungssprecher Steffen Seibert reagierte dort am Mittwoch
schmallippig mit dem Satz, man werde sich die in dem Mahnschreiben
geäußerten Bedenken genau anschauen und dann wie vorgesehen darauf
schriftlich reagieren. Dafür hat Deutschland zwei Monate Zeit.

Aber wo liegt die Lösung? Der Adressat des EU-Verfahrens ist die
Bundesregierung, doch die kann dem Verfassungsgericht keine
Vorschriften machen. Kommissionssprecher Wigand blieb vage. Man
respektiere natürlich vollkommen die Unabhängigkeit der Justiz in
Deutschland. Aber: «Letztlich könnte eine Änderung in der
Rechtssprechung in Deutschland oder ein Urteil des Europäischen
Gerichtshofs eine wichtige klärende Funktion in diesem Kontext
haben.» Gibt es keine gütliche Einigung, ist das wohl das
Wahrscheinlichste: der nächste Fall für Luxemburg inklusive
Streitpotenzial mit Karlsruhe.