Ungarn muss sich wegen Aus für Radiosender EU-Verfahren stellen

09.06.2021 16:42

Brüssel (dpa) - Ungarn muss sich wegen des Vorgehens gegen den
letzten unabhängigen Radiosender des Landes einem Verfahren der
EU-Kommission stellen. Die für die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit
in der Europäischen Union zuständige Behörde teilte am Mittwoch mit,

der Antrag des Senders Klubradio auf Nutzung von Funkfrequenzen sei
aus höchst fragwürdigen Gründen abgelehnt worden. Aus Sicht der
Kommission stelle der entsprechende Beschluss eine Verstoß gegen
EU-Recht dar. Die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der
Nichtdiskriminierung seien zentrale Elemente der
EU-Telekomvorschriften.

Das ungarische Klubradio hatte im Februar begleitet von
internationaler Kritik und Besorgnis den UKW-Sendebetrieb einstellen
müssen. Die regierungsabhängige Medienbehörde hatte die Sendelizenz
nicht verlängert. Seit dem Amtsantritt des rechtsnationalen
Ministerpräsidenten Viktor Orban 2010 war der private Sender
regelmäßig Repressionen seitens der Medienbehörde ausgesetzt. Unter
anderen durfte er zuletzt nur mehr noch im Großraum Budapest senden.

Sollte Ungarn die Vorwürfe der Kommission in dem Verfahren nicht
ausräumen oder seine Position ändern, kann die Behörde den Fall vor
den Europäischen Gerichtshof bringen. Dieser würde dann ein
abschließendes Urteil sprechen, das bei Nichteinhaltung finanzielle
Sanktionen zur Folge haben könnte.

Nach Angaben der Kommission vom Mittwoch könnten gegen Ungarn bereits
in wenigen Monaten wegen eines anderen Falles Strafzahlungen
beantragt werden. Dort geht es darum, dass die Kommission dem Land
vorwirft, ein EuGH-Urteil zum Umgang mit Migranten nicht umzusetzen.