EU-Kommission: Polen muss Vorrang von EU-Recht anerkennen

10.06.2021 14:11

Brüssel (dpa) - EU-Justizkommissar Didier Reynders hat Polen
aufgefordert, den Vorrang von EU-Recht gegenüber nationalem Recht
anzuerkennen. Konkret appellierte Reynders in einem Brief an den
polnischen Europaminister Konrad Szymanski, eine Vorlage der
Regierung beim polnischen Verfassungsgericht vom 29. März zur
Überprüfung dieses Prinzips zurückzuziehen. Das Schreiben lag der
Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag vor.

Erst am Mittwoch hatte die Kommission ein Verfahren gegen Deutschland
eingeleitet, weil sich das Bundesverfassungsgericht mit einem Urteil
zur Europäischen Zentralbank 2020 über einen Spruch des Europäischen

Gerichtshofs hinweggesetzt hatte. Der von Reynders beschriebene
Sachverhalt in Polen liegt ähnlich.

Regierungschef Mateusz Morawiecki habe das Verfassungsgericht
gebeten, ein Urteil des EuGH vom 2. März 2021 zu überprüfen. Darin
hatten die obersten EU-Richter festgestellt, dass EU-Recht
Mitgliedsstaaten zwingen kann, einzelne Vorschriften im nationalen
Recht außer acht zu lassen, selbst wenn es sich um Verfassungsrecht
handelt.

Die Vorlage Morawieckis an das polnische Verfassungsgericht «scheint
fundamentale Prinzipien des EU-Rechts in Frage zu stellen,
insbesondere das Prinzip, dass EU-Recht Vorrang vor nationalem Recht
hat und dass Urteile des Europäischen Gerichtshofs für alle
nationalen Gerichte und andere staatliche Stellen in Mitgliedsstaaten
bindend sind», schrieb Reynders. Die Vorlage verstoße auch gegen das
Prinzip der treuen Zusammenarbeit in der EU. Reynders fordert eine
Antwort Szymanskis binnen eines Monats. Man behalte sich vor,
nötigenfalls die in den EU-Verträgen vorgesehenen Schritte
einzuleiten, heißt es weiter.

Das Ministerium in Warschau wollte sich zunächst nicht öffentlich zu
dem Schreiben äußern. Szymanski kommuniziere mit der EU-Kommission
nicht über die Medien, hieß es auf Anfrage.

Die EU-Kommission liegt seit Jahren mit der national-konservativen
Regierung in Polen im Streit wegen des dort eingeleiteten Umbaus der
Justiz. Unter anderem hat die Brüsseler Behörde Zweifel an der
Unabhängigkeit des polnischen Verfassungsgerichts. Auch der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte zuletzt entschieden,
bei der Ernennung von Richtern an diesem Gericht habe es
offensichtliche Verstöße gegen innerstaatliches Recht gegeben.