Abgasgrenzwerte: Deutschland droht Niederlage vor dem EuGH

10.06.2021 13:48

Luxemburg (dpa) - Deutschland muss sich im Streit über
Abgasgrenzwerte für Autos der Norm Euro 6 auf eine Niederlage vor dem
Europäischen Gerichtshof einstellen. Der zuständige EuGH-Gutachter
empfahl den Richtern am Donnerstag, den deutschen Einspruch gegen ein
Urteil erster Instanz abzuweisen. Dabei geht es um die Festsetzung
von Grenzwerten für Stickoxid nach dem Dieselgate-Skandal.
(Rechtssachen C-177/19, C-178/19, C-179/19)

Das EU-Gericht hatte 2018 festgestellt, dass die EU-Kommission diese
Grenzwerte bei der Einführung von Messungen im praktischen
Fahrbetrieb (RDE) zu Unrecht eigenhändig gelockert habe. Die
Brüsseler Behörde wollte mit der sogenannten
Typgenehmigungsverordnung Ungenauigkeiten bei der Umstellung Rechnung
tragen. So wurde zum Beispiel für einen Euro-6-Grenzwert von 80
Milligramm je Kilometer der Grenzwert für RDE-Prüfungen
übergangsweise auf 168 Milligramm und danach auf 120 Milligramm
festgelegt.

Dagegen wehrten sich die Städte Paris, Brüssel und Madrid, die ihre
Bemühungen um saubere Luft beeinträchtigt sahen. Sie bekamen vor dem
EU-Gericht Recht. Dagegen legten jedoch wiederum Deutschland und
Ungarn Rechtsmittel ein und zogen vor den EuGH. Dessen Gutachter
Michal Bobek empfiehlt nun, die Rechtsmittel zurückzuweisen.

Aus seiner Sicht war die Klage der Städte gegen die
Änderungsverordnung der Kommission rechtlich zulässig. Inhaltlich
erklärt Bobek, die Emissionsgrenzwerte seien ein wesentliches Element
in der Typgenehmigungsverordnung. Diese könne die Kommission nicht
selbstständig ändern, sondern nur die Verfasser der Verordnung, also
das EU-Parlament und der Rat der Mitgliedsstaaten. Der Kommission
fehle die Befugnis. Der EuGH folgt seinen Gutachtern nicht immer,
aber oft. Das Urteil dürfte in einigen Wochen fallen.