Untätige Kommission? EU-Parlament eskaliert Streit um Sanktionsregel

10.06.2021 15:47

Verzögert die EU-Kommission von Ursula von der Leyen fahrlässig die
Anwendung einer neuen Regelung zur Ahndung von Verstößen gegen die
Rechtsstaatlichkeit? Europaabgeordnete sehen bereits seit Monaten ein
großes Problem. Jetzt soll eskaliert werden.

Straßburg/Brüssel (dpa) - Das Europaparlament hat an diesem
Donnerstag das Verfahren für eine Untätigkeitsklage gegen die
EU-Kommission eingeleitet. Mit dem Schritt soll die Brüsseler Behörde
dazu gebracht werden, eine neue Regelung zur Ahndung von Verstößen
gegen die Rechtsstaatlichkeit in EU-Staaten unverzüglich anzuwenden.
Diese sieht vor, dass EU-Ländern Mittel aus dem Gemeinschaftshaushalt
gekürzt werden können, wenn wegen Rechtsstaatsverstößen ein
Missbrauch der Gelder droht. Die SPD-Europaabgeordnete Katarina
Barley begrüßte die Geschlossenheit des Parlaments in der Sache. Sie
kommentierte: «Der Geduldsfaden des Parlaments ist gerissen.»

Brisant ist das Verfahren vor allem deswegen, weil die EU-Kommission
nach einer Einigung der Staats- und Regierungschefs eigentlich erst
dann tätig werden soll, wenn der Europäische Gerichtshof über eine
Klage von Ungarn und Polen gegen die neue Regelung entschieden hat.
Mit diesem Zugeständnis waren die Regierungen in Budapest und
Warschau im vergangenen Jahr dazu gebracht worden, ihre Blockade von
wichtigen EU-Haushaltsentscheidungen aufzugeben.

Ungarn und Polen gehen davon aus, dass der sogenannte
Konditionalitätsmechanismus nicht mit dem geltenden EU-Recht
vereinbar ist. So dürfen aus polnischer Sicht für die Vergabe von
Geld aus dem EU-Haushalt einzig «objektive und konkrete Bedingungen»
gelten. Die EU habe keine Befugnis, den Begriff «Rechtsstaat» zu
definieren, heißt es.

Mit dem fraktionsübergreifenden Entschließungsantrag aus dem
Europaparlament soll der im vergangenen Dezember vereinbarte
Kompromiss zwischen den Staats- und Regierungschefs nun aber
ausgehebelt werden. In ihm wird argumentiert, dass die Verordnung für
die Konditionalitätsregelung bereits am 1. Januar 2021 in Kraft
getreten und seither anwendbar sei.

Konkret soll nun Parlamentspräsident David Sassoli die Kommission auf
der Grundlage von Artikel 265 des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union auffordern, den neuen Mechanismus sofort zu
nutzen. Sollte die Behörde dann innerhalb von zwei Monaten nicht
zufriedenstellend reagieren, könnte offiziell Klage vor dem
Europäischen Gerichtshof erhoben werden. Dieser müsste dann
entscheiden, ob die Kommission handeln muss oder ob sie sich an den
Beschluss der Staats- und Regierungschefs halten kann.

Der Entschließungsantrag für das Untätigkeitsverfahren wurde am
Donnerstagmittag mit breiter Mehrheit angenommen. 506 Abgeordnete
stimmten dafür, 150 dagegen und 28 enthielten sich. Der Text war
zuvor von Vertretern der christdemokratischen EVP, der
Sozialdemokraten, der Liberalen, Grünen und Linken ausgehandelt
worden.

Für die EU-Kommission von Ursula von der Leyen ist das Vorgehen des
Parlaments ärgerlich. Sie hatte den Kompromiss der Staats- und
Regierungschefs im vergangenen Jahr unterstützt und argumentiert,
dass durch den zeitlichen Aufschub kein einziger Fall verloren gehen
werde. Zudem wies der zuständige Haushaltskommissar Johannes Hahn
zuletzt darauf hin, dass bereits in der kommenden Woche ein Entwurf
für Anwendungsleitlinien zu der Regelung vorgestellt werden solle.

Abgeordnete sehen dies allerdings nur als Ablenkungsmanöver.
Leitlinien vorzulegen, werde man nicht als Handeln akzeptieren,
warnte am Mittwoch der FDP-Abgeordnete Moritz Körner. Der
Grünen-Politiker Daniel Freund sagte: «Wir wollen, dass die
Kommission endlich alle Schritte unternimmt, um Rechtsstaat und
Demokratie zu verteidigen.» Tue sie dies nicht, könnten irreparable
Schäden angerichtet werden.

Als Länder, denen wegen der neuen Regelung Mittelkürzungen drohen
könnten, gelten vor allem die beiden, die gegen die Regelung vor dem
EuGH klagen. Sowohl Ungarn als auch Polen wird seit langem
vorgeworfen, ihren Einfluss auf die Justiz in unzulässiger Weise
auszubauen. Zudem werden Einschränkungen der Medienfreiheit und zu
wenig Schutz von Minderheiten bemängelt.