Bundesregierung: Ungarns Gesetz zu Sexualität missachtet EU-Werte

22.06.2021 11:10

Luxemburg (dpa) - Das ungarische Gesetz zur Einschränkung der
Informationsrechte von Jugendlichen in Hinblick auf Homosexualität
und Transsexualität verstößt nach Auffassung der Bundesregierung klar

gegen EU-Werte. Die Entscheidung des ungarischen Parlamentes dafür
sei «eine große Beschwernis», sagte Europastaatsminister Michael Roth

(SPD) am Dienstag bei einem EU-Ministertreffen in Luxemburg. «Ein
respektvoller Umgang mit Minderheiten, auch mit sexuellen
Minderheiten, sollte völlig außer Zweifel sein.»

Zu dem von der Europäischen Fußball-Union ausgesprochenen Verbot, die
Münchner Arena beim Europameisterschaftsspiel Deutschland gegen
Ungarn am Mittwoch aus Protest in Regenbogenfarben leuchten zu
lassen, äußerte sich Roth zunächst nicht. Die UEFA hatte die
Entscheidung damit begründet, dass sie «aufgrund ihrer Statuten eine
politisch und religiös neutrale Organisation» sei.

Das am Dienstag vergangener Woche vom ungarischen Parlament
gebilligte Gesetz sieht unter anderem ein Verbot von Büchern, Filmen
und anderen Inhaltsträgern vor, die Kindern und Jugendlichen
zugänglich sind und in denen Sexualität dargestellt wird, die von der
heterosexuellen abweicht. Darüber hinaus soll Werbung verboten
werden, in der Homosexuelle oder Transsexuelle als Teil einer
Normalität erscheinen. Das Gesetz gilt als besonderes Anliegen von
Ministerpräsident Viktor Orban, dem Kritiker das Schüren von
Vorurteilen gegenüber Minderheiten vorwerfen.

Europastaatsminister Roth machte am Dienstag in Luxemburg klar, dass
er wegen der jüngsten Entscheidungen der Regierung in Budapest auch
keine Chance auf ein Ende des gegen Ungarn laufenden EU-Verfahrens
wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit sieht. «I
n
Ungarn haben wir Zweifel an der Wissenschaftsfreiheit, an der
Medienvielfalt, an der Medienfreiheit», sagte er. Zudem gebe es nach
wie vor die kritischen Fragen zum Umgang mit Minderheiten. Ähnliches
gilt laut Roth für das Rechtsstaatlichkeitsverfahren gegen Polen. «In
Bezug auf Polen haben wir nach wie vor massive Zweifel an der
Unabhängigkeit der Justiz», sagte er.