EuGH stärkt Betreiber von Plattformen bei Urheberrechtsverletzungen

22.06.2021 11:37

Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil die
Position von Plattformbetreibern wie YouTube gestärkt. Sie sind
demnach grundsätzlich nicht dafür verantwortlich, wenn Nutzerinnen
und Nutzer rechtlich geschützte Inhalte hochladen, wie aus dem am
Dienstag veröffentlichten Richterspruch hervorgeht. Die Anbieter
müssen demnach aber gegen die Inhalte vorgehen, sobald sie darauf
aufmerksam werden. Zudem könnte ein Betreiber Schwierigkeiten
bekommen, «wenn er in voller Kenntnis der Folgen seines Verhaltens
tätig wird, um seinen Kunden Zugang zu einem geschützten Werk zu
verschaffen», heißt es (Rechtssachen C-682/18 und C-683/18).

Hintergrund sind zwei Fälle, die derzeit vor dem Bundesgerichtshof
verhandelt werden. Ein Musikproduzent war wegen hochgeladener
Konzertmitschnitte gegen YouTube vorgegangen, zudem liegt ein Verlag
mit der Plattform Uploaded im Rechtsstreit. Es würde aber keine
«öffentliche Wiedergabe» nach EU-Recht durch die Betreiber der
Internetdienste vorliegen, solange sie beispielsweise die Inhalte
«unverzüglich» löschen, nachdem sie Kenntnis von diesen erlangt
hätten, und solange sie technischen Maßnahmen ergreifen, um
Urheberrechtsverletzungen wirksam und glaubwürdig zu bekämpfen.