Gericht: Anonymisierungsforderung für Zeitungsarchiv rechtens

22.06.2021 13:50

Straßburg (dpa) - Die Forderung zur Unkenntlichmachung des Namens
eines Unfallfahrers im Online-Archiv einer belgischen Zeitung
verstößt dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zufolge
nicht gegen die Meinungsfreiheit. Der Straßburger Gerichtshof folgte
mit seiner Entscheidung vom Dienstag den belgischen Behörden. Konkret
ging es in dem Rechtsstreit um einen Artikel im Online-Archiv von «Le
Soir» über einen tödlichen Unfall im Jahr 1994. Der damalige
Unfallfahrer hatte in Belgien erfolgreich seine Anonymisierung in dem
Artikel eingeklagt, dagegen war der Chefredakteur der Zeitung
vorgegangen. (Nummer 57292/16)

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass man mit der
Zeit die Chance haben solle, seine Reputation wiederherzustellen, und
verwies auf das belgische Recht, vergessen zu werden. Der
Unfallfahrer von damals sei keine Person des öffentlichen Lebens. Er
habe seine Strafe bereits abgesessen und sei rehabilitiert. Eine Art
elektronisches Strafregister dürfe es durch archivierte Texte nicht
geben. Das Gericht verwies darauf, dass die Suche nach dem Namen des
Fahrers unmittelbar den strittigen Artikel angezeigt hatte. Die
Entscheidung der belgischen Gerichte, der Forderung nach
Anonymisierung stattzugeben, sei verhältnismäßig gewesen. Auch mit
unkenntlichem Namen könne der Artikel nach wie vor im Archiv gelesen
werden.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im
französischen Straßburg gehört zum Europarat. Gemeinsam setzen sich
die von der Europäischen Union unabhängigen Organe für den Schutz der

Menschenrechte in den 47 Mitgliedstaaten ein.