EuGH stärkt YouTubes Position im Fall von Urheberrechtsverletzungen

22.06.2021 16:09

Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil die
Position von Plattformbetreibern wie YouTube gestärkt. Sie sind
grundsätzlich nicht dafür verantwortlich, wenn Nutzerinnen und Nutzer
rechtlich geschützte Inhalte hochladen, wie aus dem am Dienstag
veröffentlichten Richterspruch hervorgeht. Die Anbieter müssen
demnach aber gegen die Inhalte vorgehen, sobald sie darauf aufmerksam
werden. Zudem könnte ein Betreiber Schwierigkeiten bekommen, «wenn er

in voller Kenntnis der Folgen seines Verhaltens tätig wird, um seinen
Kunden Zugang zu einem geschützten Werk zu verschaffen», heißt es
(Rechtssachen C-682/18 und C-683/18).

Hintergrund sind zwei Fälle, die derzeit vor dem Bundesgerichtshof
verhandelt werden. Der Musikproduzent Frank Peterson war wegen
hochgeladener Konzertmitschnitte gegen YouTube vorgegangen, zudem
liegt ein Verlag mit der Plattform Uploaded im Rechtsstreit. Es liege
aber keine «öffentliche Wiedergabe» nach EU-Recht durch die Betreiber

der Internetdienste vor, so der EuGH, solange sie beispielsweise die
Inhalte «unverzüglich» löschten, nachdem sie Kenntnis von diesen
erlangt hätten, und solange sie technischen Maßnahmen ergriffen, um
Urheberrechtsverletzungen wirksam und glaubwürdig zu bekämpfen.

YouTube betonte in einer Stellungnahme nach dem Urteilsspruch, dass
es eine Führungsrolle in puncto Urheberrechtsschutz habe und die
Rechte von Inhabern durch Zahlungen unterstütze. Ab dem 1. August
treten in Deutschland neue Regeln zum Umgang mit geschützten Inhalten
in Kraft. Künftig sollen Plattformbetreiber in die Haftung genommen
werden können, wenn Internetnutzer urheberrechtlich geschützte Werke
wie Bilder, Texte oder Videos unerlaubt hochladen. Plattformen können
über Lizenzverträge vorsorgen und müssen zugleich in bestimmten
Fällen Inhalte im Netz auch blockieren.