Urteil im Streit um Geld für Airport Hahn - Lufthansa gegen Brüssel

14.07.2021 17:30

Luxemburg/Hahn (dpa) - Im Rechtsstreit um Steuergeld in Millionenhöhe
für den Flughafen Frankfurt-Hahn wird an diesem Donnerstag (9.30 Uhr)
ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) erwartet. Dabei geht
es in Luxemburg um staatliche Beihilfen seit 1997 an den
Hunsrück-Flughafen Hahn und um Verträge mit dem Billigflieger Ryanair
über Flughafenentgelte. Der Airport in Rheinland-Pfalz liegt rund 125
Kilometer westlich von Frankfurt am Main, heißt aber aus
Marketinggründen Flughafen Frankfurt-Hahn.

Die Lufthansa hatte gegen einen Beschluss der EU-Kommission von 2014
geklagt. Brüssel hatte darin Zahlungen des Frankfurter
Flughafenbetreibers Fraport sowie der Länder Rheinland-Pfalz und
Hessen an den Hahn gebilligt. Fraport und die beiden Länder waren
damals die Gesellschafter des Hunsrück-Airports. Heute gehört er zu
82,5 Prozent dem angeschlagenen chinesischen Großkonzern HNA und zu
17,5 Prozent dem Land Hessen.

Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg wies 2019 als erste
Instanz die Klage als unzulässig ab: Die Lufthansa, die anders als
ihre Konkurrentin Ryanair nicht vom Airport Hahn abhebe, habe in
diesem Fall keine so starke Beeinträchtigung ihres Geschäfts
dargelegt, als dass ihr ein Klagerecht zustünde. Lufthansa legte
gegen dieses Urteil Rechtsmittel beim EuGH ein.

Auf dessen Wunsch untersuchte Generalanwalt Maciej Szpunar in seinen
Schlussanträgen nur drei einzelne Teile der vorgebrachten
Rechtsmittel - nämlich diejenigen, die sich auf die Beurteilung der
individuellen Betroffenheit der Lufthansa beziehen. Im Oktober 2020
schlug der Generalanwalt vor, diese Punkte zurückzuweisen. Häufig
folgen die obersten EU-Richter in Luxemburg ihren Gutachtern.