EuGH urteilt zu Kopftuchverbot in Kita und Drogerie

14.07.2021 18:00

Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof urteilt am Donnerstag
(9.30 Uhr) zu zwei Kopftuchverboten in Deutschland. Zum einen war
eine muslimische Mitarbeiterin einer überkonfessionellen Kita
mehrfach abgemahnt worden, weil sie mit Kopftuch zur Arbeit gekommen
war. Vor dem Arbeitsgericht Hamburg wurde daraufhin verhandelt, ob
die Einträge aus der Personalakte gelöscht werden müssen. Das Gericht

bat den EuGH um eine Stellungnahme.

Ähnlich ging das Bundesarbeitsgericht 2019 mit dem Fall einer
Muslimin aus dem Raum Nürnberg vor, die gegen ein Kopftuchverbot bei
der Drogeriemarktkette Müller geklagt hatte. Während sich die
Angestellte in ihrer Religionsfreiheit eingeschränkt sah, verwies die
Drogeriekette auf unternehmerische Freiheit.

In einem Gutachten des Gerichtshofs zu den Fällen wurde zuvor
argumentiert, dass ein Arbeitgeber keine Ganz-Oder-Gar-Nicht-Haltung
vertreten müsse. Es sei rechtens, große religiöse oder politische
Symbole unter Verweis auf einen neutralen Dresscode zu untersagen,
aber kleine Symbole, «die nicht auf den ersten Blick bemerkt werden»,
auszunehmen. Die Gutachten sind für die Richterinnen und Richter bei

ihrer Entscheidung nicht bindend.

Bereits 2017 hatte der EuGH in einem ähnlichen Fall mit einem
vielbeachteten Urteil Schlagzeilen gemacht. Damals sprachen sich die
obersten Richter der EU dafür aus, dass Arbeitgeber ein Kopftuch im
Job unter Umständen verbieten könnten, etwa wenn weltanschauliche
Zeichen generell in der Firma verboten seien und es sachliche Gründe
dafür gebe.