Deutschland unterliegt bei Streit über russisches Gas am EuGH

15.07.2021 11:30

Luxemburg (dpa) - Im Streit über eine Ausweitung russischer
Erdgaslieferungen hat Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof
(EuGH) eine Niederlage hinnehmen müssen. In einem am Donnerstag
veröffentlichten Urteil wies der EuGH Rechtsmittel Deutschlands gegen
einen Beschluss des EU-Gerichts zurück. Konkret geht es um größere

Liefermengen durch die Pipeline Opal, eine Verlängerung der seit 2011
betriebenen ersten Nord-Stream-Pipeline in der Ostsee, über die
russisches Gas nach Europa transportiert wird (Rechtssache C-848/19).

Polen klagte gegen die größeren Liefermengen vor dem Gericht der
Europäischen Union (EU-G), weil sie die Versorgungssicherheit des
Landes gefährdeten und gegen den Grundsatz der Energiesolidarität
verstießen. Das Gericht gab der Klage statt, woraufhin Deutschland
Rechtsmittel beim EuGH einlegte, die nun zurückgewiesen wurden.

Im September 2019 hatte Polen in erster Instanz einen Beschluss der
EU-Kommission stoppen lassen, der dem russischen Gazprom-Konzern die
stärkere Nutzung der Opal-Pipeline erlaubte (Rechtssache T-883/16).
Gazprom hatte ursprünglich nur die halbe Leitungskapazität nutzen
dürfen, um andere Lieferanten nicht zu benachteiligen. Mit einem
Beschluss von 2016 erlaubte die EU-Kommission Gazprom dann auf Antrag
der Bundesnetzagentur eine deutliche Erhöhung der Lieferungen. Dass
diese Entscheidung vom EU-G zurecht für nichtig erklärt wurde,
bestätigte nun der EuGH.