EuGH: Polens Disziplinierung von Richtern verstößt gegen EU-Recht

15.07.2021 14:27

Die EU und Polen streiten wegen der polnischen Justizreformen. Nun
urteilte der EuGH: Die Disziplinarkammer zur Bestrafung von Richtern,
ein Kernstück der Reformen, ist möglicherweise nicht unabhängig von
der Politik. Warschau spricht von einem «politischen Urteil».

Luxemburg/Warschau (dpa) - Polen verstößt laut einem Urteil des
Europäischen Gerichtshofs (EuGH) mit seinem System zur
Disziplinierung von Richtern gegen europäisches Recht. Die 2018
eingerichtete Disziplinarkammer am Obersten Gericht des Landes biete
nicht alle Garantien für die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit,
urteilte das Gericht am Donnerstag. Damit dürften die seit Jahren
anhaltenden Spannungen zwischen Brüssel und Warschau um die
polnischen Justizreformen noch zunehmen.

Die nationalkonservative PiS-Regierung wies die Entscheidung schroff
zurück. «Es handelt sich um ein politisches Urteil, das auf
politische Bestellung der EU-Kommission gefällt wurde», sagte
Justizminister Zbigniew Ziobro am Donnerstag in Warschau. Dahinter
stehe ein «koloniales Denken» und sowie die Trennung der
EU-Mitgliedsstaaten in bessere und schlechtere.

Die EU-Kommission hatte gegen Polen ein Vertragsverletzungsverfahren
vor dem EuGH angestrengt, da sie der Auffassung war, dass Polen mit
seinem Disziplinierungssystem von dem in den Europäischen Verträgen
verankerten Prinzip der Rechtsstaatlichkeit abweicht. Dabei zielte
sie vor allem auf die Disziplinarkammer - das Herzstück der von der
PiS initiierten Justizreformen. Die Disziplinarkammer kann jeden
Richter oder Staatsanwalt entlassen. Kritiker dieser Einrichtung
befürchten, sie könne dazu dienen, Richter für unbotmäßige
Entscheidungen zu maßregeln.

Ausgewählt werden die Mitglieder der Disziplinarkammer vom
Landesjustizrat. Dieser soll eigentlich die Unabhängigkeit der
Richter garantieren. Früher hatten in ihm Richter die Mehrheit, die
von anderen Richtern gewählt wurden. Doch seit der PiS-Justizreform
Ende 2017 werden die Mitglieder des Gremiums vom Sejm gewählt.

Der EuGH kritisierte, der Landesjustizrat sei ein Organ, das «von der
polnischen Exekutive und Legislative wesentlich umgebildet wurde», an
seiner Unabhängigkeit gebe es berechtigte Zweifel. Daraus leiten die
Richter ab, dass die aus neuen Richtern bestehende Disziplinarkammer
möglicherweise ebenfalls nicht ausreichend unabhängig sei.

Zudem bemängelten die Richter in Luxemburg, Polen habe nicht
gewährleistet, dass Disziplinarverfahren gegen Richter innerhalb
einer angemessenen Frist entschieden werden müssten und ihre
Verteidigungsrechte geachtet werden - auch dies schränke ihre
Unabhängigkeit ein.

Da der EuGH eine Vertragsverletzung festgestellt hat, müsste Polen
nun eigentlich Schritte einleiten, um diese zu beenden. Doch die
Regierung in Warschau zeigt sich unnachgiebig. Justizminister Ziobro
sagte, hinter dem Urteil stehe ein «koloniales Denken» und sowie die
Trennung der EU-Mitgliedsstaaten in bessere und schlechtere. So sei
Polens System der Richternennung praktisch eine Kopie der in Spanien
geltenden Regelungen. Diese würden aber nicht als Bedrohung für die
Unabhängigkeit der Justiz wahrgenommen.