Diskriminierung: EU-Kommission geht gegen Polen und Ungarn vor

15.07.2021 17:55

In Polen und Ungarn wird aus Sicht der EU-Kommission gegen die
Grundrechte von nicht heterosexuellen Menschen verstoßen. Da die
Regierungen bislang nicht auf die Vorwürfe reagieren, werden nun
Konsequenzen gezogen.

Brüssel (dpa) - Wegen der mutmaßlichen Diskriminierung von nicht
heterosexuellen Menschen leitet die EU-Kommission rechtliche Schritte
gegen Ungarn und Polen ein. Die Gleichheit und die Achtung der Würde
und der Menschenrechte seien Grundwerte der EU, teilte die Behörde am
Donnerstag in Brüssel mit. Die Kommission werde deswegen alle ihr zur
Verfügung stehenden Instrumente einsetzen, um diese Werte zu
verteidigen.

Zu diesem Zweck wurden nun sogenannte Vertragsverletzungsverfahren
auf den Weg gebracht. Sie könnten bis zu Klagen vor dem Gerichtshof
der Europäischen Union führen.

Im Fall von Ungarn geht es konkret um ein neues Gesetz, das
Publikationen verbietet, die Kindern zugänglich sind und
nicht-heterosexuelle Beziehungen darstellen. Auch wird Werbung
verboten, in der Homosexuelle oder Transsexuelle als Teil einer
Normalität erscheinen. Viele EU-Staaten und auch die Kommission sehen
es deswegen als diskriminierend an. EU-Kommissionspräsidentin Ursula
von der Leyen bezeichnete das Gesetz vor rund vier Wochen als eine
«Schande».

Ungarn weist die Vorwürfe hingegen zurück. Es gehe allein um den
Kindesschutz, sagte Kanzleramtsminister Gergely Gulyas am Donnerstag
vor der Presse in Budapest. «Es ist eine Frage, in der die EU nichts
zu sagen hat, weil sie in die Kompetenz der Mitgliedsstaaten fällt»,
fügte er hinzu. Aus Sicht der Regierung sorgt es nur dafür, dass
Eltern allein darüber entscheiden können, wie sie die sexuelle
Erziehung ihrer Kinder gestalten wollen.

Im Fall von Polen geht die Kommission davon aus, dass die polnischen
Behörden nicht angemessen auf ihre Untersuchung zu sogenannten
LGBT-freien Zonen reagiert hatten. Diese waren von mehreren
polnischen Regionen und Gemeinden geschaffen worden. Die Abkürzung
LGBT steht für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und andere
nicht-heterosexuelle Menschen beziehungsweise Menschen, die sich
nicht mit dem traditionellen Rollenbild von Mann und Frau oder
anderen gesellschaftlichen Normen rund um Geschlecht und Sexualität
identifizieren. Die Kommission geht davon aus, dass die LGBT-freien
Zonen diskriminierend sind und Polen womöglich gegen EU-Recht
verstößt.