Streit um Geld für Flughafen Hahn: Klage von Lufthansa zurückgewiesen

15.07.2021 13:30

Luxemburg/Hahn (dpa) - Im Rechtsstreit um Steuergeld in Millionenhöhe
für den Flughafen Frankfurt-Hahn hat der Europäische Gerichtshof
(EuGH) eine Klage von Lufthansa zurückgewiesen. Der EuGH bestätige
damit ein vorangegangenes Urteil, wie die Richter in Luxemburg am
Donnerstag mitteilten (Az. C-453/19 P). In dem Streit geht es um
staatliche Beihilfen seit 1997 für den Hunsrück-Flughafen Hahn und um
Verträge mit dem Billigflieger Ryanair über Flughafenentgelte.

«Wir bedauern, dass das Gericht in diesem Verfahren unserer
Argumentation nicht gefolgt ist», teilte Lufthansa am Donnerstag als
Reaktion mit. Das Unternehmen bleibe überzeugt, dass bestimmte
Zuwendungen an den Flughafen Hahn sowie Verträge des Flughafens mit
Ryanair nicht mit dem europäischen Beihilferecht vereinbar seien.

Lufthansa hatte zunächst gegen einen Beschluss der EU-Kommission von
2014 geklagt. Brüssel hatte darin Zahlungen des Frankfurter
Flughafenbetreibers Fraport sowie von Rheinland-Pfalz und Hessen an
den Hahn gebilligt. Fraport und die beiden Länder waren damals die
Gesellschafter des Hunsrück-Airports. Heute gehört er zu 82,5 Prozent
dem chinesischen Großkonzern HNA und zu 17,5 Prozent dem Land Hessen.

Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg wies 2019 als erste
Instanz die Klage als unzulässig ab. Die Lufthansa, die anders als
ihre Konkurrentin Ryanair nicht vom Airport Hahn abhebe, habe in
diesem Fall keine so starke Beeinträchtigung ihres Geschäfts
dargelegt, als dass ihr ein Klagerecht zustünde. Lufthansa legte
dagegen Rechtsmittel beim EuGH ein - das jetzt das Urteil bestätigte.

Der Europäische Gerichtshof befand unter anderem, dass Lufthansa
hätte nachweisen müssen, dass der Beschluss sie wegen bestimmter
persönlicher Eigenschaften berühre - oder wegen «besonderer, sie aus

dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände».