Landesbank Baden-Württemberg gewinnt Verfahren am EuGH

15.07.2021 14:39

Luxemburg (dpa) - Die Landesbank Baden-Württemberg hat vor dem EuGH
einen Rechtsstreit gegen die in Reaktion auf die Finanzkrise
geschaffene Abwicklungsbehörde für Banken gewonnen. Der Europäische
Gerichtshof erklärte am Donnerstag einen Beschluss über die
Berechnung von im Voraus erhobenen Beiträgen zum Abwicklungsfonds für
2017 nichtig. Dieser war demnach von der Abwicklungsbehörde SRB
unzureichend begründet worden.

Der Einheitliche Abwicklungsfonds (SRF) soll verhindern, dass
künftige Bankenkrisen vornehmlich zu Lasten des Steuerzahlers gehen.
In den Fonds zahlen jährlich mehrere Tausend Finanzinstitute Beiträge
ein, die durch die Abwicklungsbehörde SRB festgelegt werden. Die
Landesbank Baden-Württemberg stritt gegen den Beitrag 2017, weil sie
die Festsetzung nicht für nachvollziehbar hielt.

Bereits das EU-Gericht hatte der Bank Recht gegeben und den Beschluss
für nichtig erklärt. Doch legte der SRB Rechtsmittel ein, so dass nun
der EuGH abschließend entscheiden musste.

Die Landesbank teilte nach der Erklärung des EuGH mit: «Der EuGH hat
unsere Auffassung bestätigt, dass der Bescheid über die Bankenabgabe
für die LBBW nicht hinreichend begründet war und daher aufzuheben
war.» Die Bank gehe davon aus, dass sie einen neuen Bescheid erhalte.