) Deutschland unterliegt am EuGH im Streit über russisches Gas

15.07.2021 15:18

Wie viel Gas darf Russland durch die Ostsee nach Deutschland liefern?
Mit dieser Frage hat sich der EuGH beschäftigt. Konkret geht es um
eine Verlängerung der ersten Nord-Stream-Pipeline, es könnte aber
auch die umstrittene Ostseepipeline Nord Stream 2 betroffen sein.

Luxemburg (dpa) - Im Streit über eine Ausweitung russischer
Erdgaslieferungen hat Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof
(EuGH) eine Niederlage hinnehmen müssen. In einem am Donnerstag
veröffentlichten Urteil wies der EuGH Rechtsmittel Deutschlands gegen
einen Beschluss des EU-Gerichts zurück. Konkret geht es um größere
Liefermengen durch die Pipeline Opal, eine Verlängerung der seit 2011
betriebenen ersten Nord-Stream-Pipeline in der Ostsee, über die
russisches Gas nach Europa transportiert wird (Rechtssache C-848/19).

Polen hatte gegen die größeren Liefermengen vor dem Gericht der
Europäischen Union (EU-G) geklagt, weil sie die Versorgungssicherheit
des Landes gefährdeten und gegen den Grundsatz der Energiesolidarität
verstießen. Das Gericht gab der Klage statt, woraufhin Deutschland
Rechtsmittel beim EuGH einlegte, die nun zurückgewiesen wurden.

Im September 2019 hatte Polen in erster Instanz einen Beschluss der
EU-Kommission stoppen lassen, der dem russischen Gazprom-Konzern die
stärkere Nutzung der Opal-Pipeline erlaubte (Rechtssache T-883/16).
Gazprom hatte ursprünglich nur die halbe Leitungskapazität nutzen
dürfen, um andere Lieferanten nicht zu benachteiligen. Mit einem
Beschluss von 2016 erlaubte die EU-Kommission Gazprom dann auf Antrag
der Bundesnetzagentur eine deutliche Erhöhung der Lieferungen. Dass
diese Entscheidung vom EU-G zurecht für nichtig erklärt wurde,
bestätigte nun der EuGH.

In einem zuvor veröffentlichten Gutachten des Gerichtshofs hieß es,
Deutschland «macht im Wesentlichen geltend, dass die
Energiesolidarität lediglich ein politischer Begriff und kein
rechtliches Kriterium sei». Entsprechend könnten daraus keine
unmittelbaren Rechte und Pflichten abgeleitet werden. Dem
widerspricht nun das oberste Gericht der EU. Da der Grundsatz der
Solidarität allen Zielen der Energiepolitik der Union zugrunde liege,
sei die Annahme unzulässig, dass dieser keine verbindlichen
Rechtswirkungen erzeuge. Der Grundsatz beinhalte Rechte und Pflichten
für die EU-Länder.

Das Urteil kann nach Einschätzung des Generalanwalts Campos
Sánchez-Bordona auch Auswirkungen auf die umstrittene Ostsee-Pipeline
Nord Stream 2 haben. In seinem Gutachten schreibt er, dass es für
Gazprom und verbündete Unternehmen schwieriger werden könne, «in den

Genuss einer vorübergehenden Ausnahme von der Anwendung der
Unionsbestimmungen (...) auf die Gasfernleitung Nord Stream 2 (...)
zu kommen».

Diese Unionsbestimmungen schreiben einen freien und fairen Wettbewerb
der Gasflüsse vor. Hoffnungen Gazproms auf Vorteile auf dem
Energiemarkt nach der Fertigstellung von Nord Stream 2 dürften
entsprechend einen Dämpfer bekommen. Der Bau der Ostsee-Pipeline Nord
Stream 2 wird von Teilen Europas und der USA kritisiert. Die
Rohr-Verlegearbeiten stehen schon länger kurz vor dem Abschluss. Es
gab jedoch immer wieder Widerstand aus anderen Ländern.

Nach Ansicht des stellvertretenden Vorsitzenden der Grünen-Fraktion
im Bundestag, Oliver Krischer, ist das Urteil in seiner Tragweite
nicht zu unterschätzen. «Es ist ein wesentlicher Baustein, dass der
Gastransit durch die Ukraine langfristiger gebraucht wird», teilte er
mit.

Mit Nord Stream 2 soll russisches Gas unter Umgehung der Ukraine nach
Deutschland gebracht werden. Die USA und einige osteuropäische
Nato-Partner befürchten eine zu starke Abhängigkeit Europas von
russischen Energielieferungen.