Rechtsstaats-TÜV der EU: Mieses Zeugnis für Polen und Ungarn

20.07.2021 16:28

Geht es Polen und Ungarn jetzt ans Geld? Neue Prüfberichte der
EU-Kommission lassen kaum Zweifel, dass bald die ersten Verfahren zur
Kürzung von EU-Geldern beginnen könnten.

Brüssel (dpa) - Länder wie Ungarn und Polen müssen nach der
Veröffentlichung eines neuen Prüfberichts der Europäischen Kommission

Verfahren zur Kürzung von EU-Geldern befürchten. In der am Dienstag
vorgestellten Untersuchung zur Einhaltung rechtsstaatlicher Standards
werden den beiden Staaten Defizite bei der Unabhängigkeit der Justiz
und bei der Korruptionsbekämpfung attestiert.

Mit Blick auf Ungarn ist unter anderem von unzureichenden
unabhängigen Kontrollmechanismen und einem mangelnden Vorgehen gegen
Klientelismus und Vetternwirtschaft die Rede. Zu Polen heißt es, es
gebe Risiken hinsichtlich der Wirksamkeit der Bekämpfung von
Korruption auf hoher Ebene, einschließlich der Gefahr eines
unzulässigen Einflusses auf die Strafverfolgung zu politischen
Zwecken.

«In einer Reihe von Mitgliedstaaten gibt es Anlass zu ernster
Besorgnis», kommentierte die zuständige Vizepräsidentin der
Kommission, Vera Jourova. Insbesondere sei dies in Bezug auf die
Unabhängigkeit der Justiz der Fall.

Relevant sind die Befunde, weil Staaten seit diesem Jahr bei
bestimmten Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit EU-Gelder gekürzt
werden können. Voraussetzung ist, dass wegen dieser Verstöße ein
Missbrauch von Geldern aus dem Gemeinschaftshaushalt droht. In Ungarn
und Polen könnte diese Voraussetzung nach dem Bericht erfüllt sein,
weil eine unzureichende Korruptionsbekämpfung das Risiko birgt, dass
EU-Gelder veruntreut werden.

Aus der EU-Kommission hieß es am Dienstag, dass es für die Einleitung
von Verfahren für Mittelkürzungen eine gesonderte Untersuchung
brauche. Der jetzt vorgelegte Bericht zur Lage der
Rechtsstaatlichkeit in der EU könne aber eine Grundlage dafür sein.
Nach früheren Angaben sollen die ersten Verfahren noch in diesem
Herbst eingeleitet werden.

Für Ungarn und Polen könnte es um erhebliche Summen gehen. Aus dem
regulären EU-Haushalt erhielt Polen zuletzt mehr als 12 Milliarden
Euro pro Jahr. Zudem sind für das Land derzeit rund 23,9 Milliarden
Euro an Corona-Hilfen einkalkuliert. Ungarn bekam zuletzt rund 6
Milliarden Euro pro Jahr aus den Haushalt und kann eigentlich mit
rund 7,2 Milliarden Euro an Corona-Hilfen rechnen.

Europaabgeordnete forderten, auf Grundlage des Berichts nun schnell
Schritte gegen Ungarn und Polen einzuleiten. «Wenn wir verhindern
wollen, dass sich Ungarn und Polen weiter zu Autokratien entwickeln,
muss die EU-Kommission die Auszahlung von EU-Geld an Warschau und
Budapest unmittelbar stoppen», kommentierte der Grünen-Politiker
Daniel Freund.

Die Vizepräsidentin des EU-Parlaments, Katarina Barley (SPD), äußerte

sich ähnlich, mahnte allerdings Kürzungen mit Augenmaß an. «Wichtig

dabei ist, dass diese Maßnahmen in erster Linie die Regierungen
treffen und nicht die Bevölkerung», sagte sie den Zeitungen der Funke
Mediengruppe (Dienstag).

Polen und Ungarn wehren sich derzeit bereits mit einer Klage vor dem
Europäischen Gerichtshof gegen das neue EU-Instrument für
Mittelkürzungen. Sie gehen davon aus, dass der sogenannte
Konditionalitätsmechanismus nicht mit dem geltenden EU-Recht
vereinbar ist. So dürfen aus polnischer Sicht für die Vergabe von
Geld aus dem EU-Haushalt einzig «objektive und konkrete Bedingungen»
gelten. Die EU habe keine Befugnis, den Begriff «Rechtsstaat» zu
definieren, heißt es. Die Vorwürfe zu Defiziten in der
Rechtsstaatlichkeit werden zudem kategorisch zurückgewiesen.

Im Gegensatz zu Ungarn und Polen muss die Bundesrepublik vorerst
keinen Ärger wegen rechtsstaatlicher Defizite befürchten. «Das
Justizsystem funktioniert weiterhin effizient», heißt es im
Deutschland-Kapitel des sogenannten Rechtsstaats-TÜV.
Verbesserungsbedarf wird lediglich in Bereichen wie Transparenz
gesehen. So werden zum Beispiel rechtliche Lücken bei den Regeln zur
Parteienfinanzierung und zu hohe Spendenobergrenzen kritisiert.

Der für Justiz zuständige EU-Kommissar Didier Reynders erklärte zur
Vorlage des Prüfberichts, dass dieser im Idealfall positive Reformen
im Bereich der Rechtsstaatlichkeit fördere, zumindest aber ehrliche
und offene Gespräche anrege. Er selbst habe den Bericht aus dem
vergangenen Jahr auch in 20 nationalen Parlamenten erörtert, sagte
der Belgier.