Klare Absage an Johnson: Brüssel beharrt auf Brexit-Regeln

22.07.2021 15:57

Brüssel/London (dpa) - Im Streit über die Brexit-Sonderregeln für
Nordirland bahnt sich eine Eskalation an. EU-Kommissionspräsidentin
Ursula von der Leyen machte am Donnerstag dem britischen
Premierminister Boris Johnson deutlich, dass die EU eine Änderung der
vereinbarten Regeln ausschließt. «Wir werden nicht neu verhandeln»,
teilte sie nach einem Telefonat mit Johnson mit. Die EU wird demnach
weiter flexibel sein und kreative Lösungen für Probleme ermöglichen -

die Lösungen müssen aber innerhalb des sogenannten
Nordirland-Protokolls gefunden werden.

Nach Angaben eines Sprechers hatte Johnson in dem Telefonat noch
einmal persönlich für «wesentliche Änderungen» an dem Protokoll
geworben. Durch die bestehenden Mechanismen hätten keine Lösungen für

die derzeitigen Probleme gefunden werden können, hieß es. Auch bei
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) warb Johnson einer Mitteilung
zufolge am Donnerstag telefonisch für die Nachverhandlungen.

Konkret will Großbritannien die Warenkontrollen für Lebensmittel und
andere Güter zwischen Nordirland und dem Rest des Vereinigten
Königreichs weitgehend wieder loswerden. Die Kontrollen hatten beide
Seiten im Brexit-Abkommen vereinbart, um eine harte Grenze zwischen
Nordirland und dem EU-Mitglied Republik Irland zu verhindern.
Ansonsten wird mit einem Wiederaufflammen des Konflikts in der
ehemaligen Bürgerkriegsregion gerechnet.

Sollte Großbritannien sich dauerhaft nicht an Kontrollregeln halten,
muss es mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und am Ende
auch mit Sanktionen der EU rechnen. Die Grundlage für die Klage hat
Brüssel bereits im März mit der Einleitung eines sogenannten
Vertragsverletzungsverfahrens gelegt. Dieses könnte demnächst
vorangetrieben werden, indem die Kommission eine mit Gründen
versehene Stellungnahme nach London schickt. Dabei würde es sich um
eine förmliche Aufforderung handeln, sich an die vertraglichen
Absprachen zu halten. Bleibt Großbritannien daraufhin immer noch
stur, kann die Kommission den Gerichtshof mit dem Fall befassen.