EuGH-Gutachten: Lange Leiharbeit braucht eine Erklärung

09.09.2021 14:17

Luxemburg (dpa) - Nach Ansicht eines Gutachters des Europäischen
Gerichtshofs braucht es eine «objektive Erklärung», wenn Leiharbeiter

mehrmals in Folge an das gleiche Unternehmen vermittelt werden. Das
soll einen missbräuchlichen Einsatz von Leiharbeit verhindern. Dabei
sei zum Beispiel zu berücksichtigen, welche Art von Arbeit jemand
erledigt und ob zum Beispiel ein Arbeitsplatz dauerhaft vorhanden
ist.

Hintergrund des Gutachtens ist ein Streit um einen Arbeitnehmer, der
insgesamt fünf Jahre als Leiharbeiter in der Motorenfertigung der
Daimler AG tätig war, und der nun ein festes Arbeitsverhältnis
einklagt.

Der Gutachter des EuGH empfiehlt weiter, dass das zuständige
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg prüfen solle, ob die
Überlassungspraxis zu einer längeren Beschäftigungsdauer geführt ha
be
als das, was vernünftigerweise als «vorübergehend» betrachtet werde
n
könne.

Gleichzeitig betont das Gutachten jedoch, dass ein Leiharbeitnehmer
keinen Anspruch auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit dem
ausleihenden Unternehmen habe - selbst dann, wenn falls ein
missbräuchlicher Einsatz von Leiharbeit festgestellt werde.
Die Richter am EuGH sind nicht an die Gutachten gebunden, folgen
ihnen aber häufig. Mit einem Urteil ist in den kommenden Monaten zu
rechnen.