Gericht lehnt Stopp griechischer Impfpflicht im Gesundheitssektor ab

09.09.2021 14:37

Straßburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat

eine vorübergehende Aussetzung der Corona-Impfpflicht für
Gesundheitspersonal in Griechenland abgelehnt. 30 Beschäftigte des
Gesundheitssektors hatten um einen sofortigen Stopp in Form einer
einstweiligen Maßnahme gebeten. Wie das Straßburger Gericht am
Donnerstag mitteilte, sei ein solcher Stopp aber nicht im für
einstweilige Maßnahmen vorgesehenen Rahmen enthalten. Diese fänden
nur selten und bei unmittelbarer Gefahr auf irreparablen Schaden
Anwendung. Zu den eingereichten Klagen gegen die Impfpflicht selbst
äußerte sich das Gericht aber noch nicht.

Seit Monatsbeginn gilt die Impfpflicht in Griechenland. Das Gesetz
sieht vor, dass jene Beschäftigten im Gesundheitssektor, die noch
ungeimpft sind, ohne Gehalt von der Arbeit freigestellt werden
können. Zuvor hatten Gewerkschaften gefordert, die Impfpflicht
zumindest aufzuschieben. Auch aus dem Gesundheitssektor selbst gab es
Kritik und Sorge vor Personalmangel.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im
französischen Straßburg gehört zum Europarat. Gemeinsam setzen sich
die von der Europäischen Union unabhängigen Organe für den Schutz der

Menschenrechte in den 47 Mitgliedstaaten ein.