) Zu nah am Champagner? «Champanillo»-Bars droht nach EuGH-Urteil Ärger

09.09.2021 15:35

Luxemburg (dpa) - Zwei spanische Tapas-Bars können nach einem Urteil
des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Probleme bekommen, weil ihr Name
«Champanillo» an das Getränk Champagner erinnert. Der EuGH entschied

am Donnerstag, dass sich auch Anbieter von Dienstleistungen an
EU-Regeln zum Schutz von Ursprungsbezeichnungen halten müssen.
Entscheidend ist demnach, ob der Verbraucher durch einen Namen
veranlasst wird, einen unmittelbaren gedanklichen Bezug zu der
geschützten Ware herzustellen. Das müsse letztlich aber das
zuständige nationale Gericht prüfen, hieß es.

Hintergrund der Entscheidung ist die Klage einer Einrichtung zum
Schutz der Interessen der Erzeuger von Champagner. Sie will die
Verwendung des Begriffs «Champanillo» verbieten, was im Spanischen so
viel wie kleiner Champagner bedeutet. Die Verwendung verletze die
geschützte Ursprungsbezeichnung «Champagne», argumentiert sie.