EuGH gibt Kunden Handhabe, Kreditverträge zu widerrufen und zu sparen
09.09.2021 15:37
Ein Urteil des höchsten EU-Gerichts lässt Verbraucherschützer und
Rechtsanwälte jubeln: Zahlreiche Kreditverträge lassen sich jetzt
widerrufen. Verbraucher können laut Experten Geld sparen und Anwält
e
könnten nun viele neue Klienten bekommen.
Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von
Verbraucherinnen und Verbrauchern bei Kreditverträgen gestärkt. Das
höchste Gericht der EU konkretisierte am Donnerstag in einem Urteil,
welche Angaben entsprechende Verträge enthalten müssen. Dazu gehöre
n
etwa genaue Prozentsätze bei Verzugszinsen, wie aus dem Richterspruch
hervorgeht. Auch die Berechnungsmethode einer bei vorzeitiger
Rückzahlung fälligen Entschädigung muss demnach für einen
Durchschnittsverbraucher in einer «leicht nachvollziehbaren Weise»
angegeben werden (Rechtssachen C-33/20, C-155/20 und C-187/20).
Nach Einschätzung von Christoph Herrmann von der Stiftung Warentest
hilft das Urteil vielen Schuldnerinnen und Schuldnern weiter. «Die
meisten von ihnen können jetzt ihre alten Kreditverträge widerrufen,
auch wenn seit Vertragsabschluss schon viele Jahre vergangen sind»,
sagte er. Dadurch könne zum Beispiel die Restschuld sinken, was unter
anderem daran liege, dass Entgelte oder auch Verzugszinsen wegfielen.
Der nicht an dem Verfahren beteiligte Kölner Rechtsanwalt Christian
Solmecke sprach nach dem Urteil davon, dass das Urteil besonders dann
von Vorteil sei, wenn Kunden einen neuen Darlehensvertrag abschließen
wollten, um von den momentanen niedrigen Zinsen zu profitieren. Den
vom EuGH aufgestellten Anforderungen zu einzelnen Pflichtangaben
könne im Verbraucherbereich fast kein bekanntes
Darlehensvertragsmuster standhalten.
Die an dem Verfahren beteiligte Kanzlei Gansel Rechtsanwälte teilte
mit, dass von dem Urteil nahezu alle privaten Verbraucherdarlehen
betroffen seien. «Ausgenommen sind lediglich Verbraucherkredite mit
Grundpfandrecht, also vor allem Immobilien.» Damit gibt es auch viele
potenzielle neue Klientinnen und Klienten für Kanzleien.
Hintergrund des EuGH-Urteils sind mehrere Fälle, die am Landgericht
Ravensburg verhandelt werden. Dabei wurden Autokreditverträge
widerrufen, lange nachdem die Frist abgelaufen war. Begründet wurde
dies von den Verbrauchern damit, dass in den Verträgen wichtige
Angaben gefehlt hätten. Kreditgeber waren die VW-, BMW-
und Skoda-Bank. BMW teilte mit, für eine Bewertung der Auswirkung
en
sei abzuwarten, wie das Verfahren in Deutschland weitergehe.
Von Seiten der VW Bank hieß es, man prüfe die Auswirkungen. «Wir
erwarten aber nicht, dass zahlreiche Kunden den Widerruf erklären
werden.» Weil Kunden im Falle des Widerrufs für den Wertverlust eines
Fahrzeuges aufkommen müssten, biete der Widerruf keinen
wirtschaftlichen Vorteil. Christoph Herrmann von der Stiftung
Warentest sagte dagegen: «Umsatzsteuer und Händlermarge allerdings
erhalten sie vollständig zurück.»
Wie sich die Entscheidung auf den Bankensektor insgesamt auswirken
wird, ist laut Branchenvertretern unklar. Es bleibe abzuwarten, wie
der Bundesgerichtshof mit der Entscheidung des Europäischen
Gerichtshofs umgehen wird, teilte die Deutsche Kreditwirtschaft mit.
Mit dem Urteil korrigiert der EuGH die aus Sicht von Stiftung
Warentest «zuletzt oft verbraucherunfreundliche Urteile des
Bundesgerichtshofs (BGH) zum Bank- und Kapitalmarktrecht».