Gericht: Litauen darf Afghanen nicht nach Belarus zurückschicken

10.09.2021 13:07

Straßburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat

Litauen vorerst untersagt, fünf afghanische Flüchtlinge zurück nach
Belarus zu schicken. Die fünf Afghanen seien im August in Belarus
angekommen und nach mehreren erfolglosen Versuchen, nach Litauen zu
gelangen, an der Grenze gestrandet, teilte das Gericht mit Sitz in
Straßburg am Donnerstagabend mit. Mittlerweile sei es ihnen offenbar
gelungen, auf litauischem Grund unterzutauchen.

Die Flüchtlinge hatten vor Gericht angegeben, als westlich geprägte
und gebildete Menschen besonders von Vergeltungsmaßnahmen der Taliban
gefährdet zu sein. Wegen der nun verhängten sogenannten
Interimsmaßnahme darf Litauen als Mitgliedstaat des Europarats die
Schutzsuchenden bis einschließlich 29. September nicht nach Belarus
ausweisen.

Der belarussische Machthaber Alexander Lukaschenko hatte Ende Mai
angekündigt, dass Minsk Migranten nicht mehr an der Weiterreise in
die EU hindern werde - als Reaktion auf verschärfte westliche
Sanktionen gegen die ehemalige Sowjetrepublik. Seitdem hat vor allem
Litauen mit einem Andrang von Migranten aus dem Nahen Osten über die
Grenze zu Belarus zu kämpfen. Zuletzt nahm auch der Druck auf Polen
zu. Die Regierungen in Polen, Litauen und Lettland beschuldigen
Lukaschenko, in organisierter Form Flüchtlinge an die EU-Außengrenze
zu bringen.