Polens Verfassungsgericht gibt nationalem Recht Vorrang vor EU-Recht Von Doris Heimann und Michel Winde, dpa

07.10.2021 20:26

Im Streit zwischen Warschau und Brüssel über Polens Justizreform
droht eine neue Eskalationsstufe. Polens Verfassungsgericht
entscheidet: Bestandteile des EU-Rechts verstoßen gegen die
Verfassung des Landes. Doch die EU-Kommission gibt nicht nach.

Warschau (dpa) - Immer wieder hatte Polens Verfassungsgericht seine
Entscheidung zu der brisanten Frage vertagt: Was hat Vorrang -
nationales Recht oder EU-Recht? Am Donnerstag ließen die Richter die
Katze aus dem Sack: Teile des EU-Rechts seien nicht mit der
polnischen Verfassung vereinbar, urteilten sie. «Der Versuch des
Europäischen Gerichtshofs, sich in das polnische Justizwesen
einzumischen, verstößt gegen (...) die Regel des Vorrangs der
Verfassung und gegen die Regel, dass die Souveränität im Prozess der
europäischen Integration bewahrt bleibt», hieß es.

Damit wird der Konflikt zwischen der EU-Kommission, die in der
Staatengemeinschaft die Einhaltung des gemeinsamen Rechts überwacht,
und Polen über die dortigen Justizreformen kräftig befeuert. Die
Brüsseler Behörde stellte sogleich klar, dass man an den
Grundprinzipien der europäischen Rechtsordnung festhalte: EU-Recht
habe Vorrang vor nationalem Recht. Alle Urteile des Europäischen
Gerichtshofs (EuGH) seien für die Behörden und Gerichte der
Mitgliedstaaten bindend.

Man werde das Urteil nun im Detail analysieren und dann über weitere
Schritte entscheiden. «Die Kommission wird nicht zögern, von ihren
Befugnissen gemäß der Verträge Gebrauch zu machen und eine
einheitliche Anwendung und die Integrität des EU-Rechts zu
gewährleisten.» Welche Reaktion das konkret sein könnte, ließ auch

EU-Justizkommissar Didier Reynders bei einer Pressekonferenz in
Brüssel offen. Er stellte jedoch in Aussicht, dass sie schnell kommen
könnte - binnen Tagen oder Wochen.

Andere Politiker wurden deutlicher: «Das Urteil hat historische
Ausmaße», sagte die Vize-Präsidentin des Europaparlaments, Katarina
Barley (SPD). Polen könne sich damit nach Belieben von den gemeinsam
vereinbarten europäischen Regeln verabschieden. Entsetzt zeigte sich
auch der luxemburgische Außenminister Jean Asselborn. «Das Urteil
macht die Grundidee der europäischen Integration kaputt», sagte er
dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Es dürfe kein EU-Geld mehr
in Länder fließen, die aus der europäischen Rechtsordnung ausscheren.


Tatsächlich könnte die EU-Kommission nach dem Urteil ein neues
Verfahren zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit in den EU-Staaten auf
den Weg bringen, das zur Kürzung der EU-Mittel für Polen führen
könnte. Auch milliardenschwere EU-Corona-Hilfen für Polen sind wegen
Rechtsstaatlichkeitsbedenken bislang nicht freigeben.

In dem Verfahren vor dem polnischen Verfassungsgericht ging es
konkret darum, ob Bestimmungen aus den EU-Verträgen, mit denen die
EU-Kommission ihr Mitspracherecht bei Fragen der Rechtsstaatlichkeit
begründet, mit der polnischen Verfassung vereinbar sind.
Regierungschef Mateusz Morawiecki hatte das Gericht gebeten, ein
Urteil des EuGH vom 2. März 2021 zu überprüfen. In dem Urteil hatten

die obersten EU-Richter festgestellt, dass EU-Recht Mitgliedstaaten
zwingen kann, einzelne Vorschriften im nationalen Recht außer acht zu
lassen, selbst wenn es sich um Verfassungsrecht handelt. Laut EuGH
könnte das Verfahren zur Besetzung des Obersten Gerichts in Polen
gegen EU-Recht verstoßen. Dies würde bedeuten, dass der EuGH Polen
zwingen könnte, Teile der umstrittenen Justizreform aufzuheben.

Polens nationalkonservative PiS-Regierung baut das Justizwesen seit
Jahren um. Kritiker werfen ihr vor, Richter unter Druck zu setzen.
Die EU-Kommission hat wegen der Reformen bereits mehrere
Vertragsverletzungsverfahren gegen Warschau eröffnet und Klagen beim
EuGH eingereicht. Unter anderem hat die Brüsseler Behörde auch
Zweifel an der Unabhängigkeit des polnischen Verfassungsgerichts,
welches nun das Urteil fällte. Vorsitzende ist Julia Przylebska, eine
enge Vertraute von PiS-Chef Jaroslaw Kaczynski.

«Die Organe der EU handeln außerhalb der Grenzen der Kompetenz, die
ihnen von Polen zuerkannt wird», sagte Przylebska bei der
Urteilsverkündung.

Der mächtige PiS-Vorsitzende und polnische Vize-Regierungschef
Kaczynski triumphierte nach der Urteilsverkündung, die EU habe in
Sachen Justizwesen «nichts zu sagen» und in bestimmten Sphären eben
nicht das Recht, sich einzumischen. «Die Priorität des
Verfassungsrechts über anderen gesetzlichen Quellen ergibt sich
buchstäblich aus der Verfassung Polens», schrieb Regierungssprecher
Piotr Müller auf Twitter.

Vertreter der polnischen Opposition werteten das Urteil als Zeichen
dafür, dass die PiS Polen aus der EU führen will. «Die
Nicht-Anerkennung von EuGH-Urteilen ist de facto der Weg zum
Polexit», schrieb Borys Budka vom liberalkonservativen
Oppositionsbündnis Bürgerkoalition. Polen könne EU-Hilfen im Umfang
von Milliarden verlieren, befürchtete Budka.

Konsequenzen forderte nicht nur Luxemburgs Außenminister Asselborn,
sondern auch der EU-Parlamentspräsident David Sassoli. Das Urteil des
polnischen Verfassungsgerichts dürfe nicht ohne Folgen bleiben,
schrieb er auf Twitter - und forderte die EU-Kommission auf, «die
nötigen Schritte» einzuleiten.