Polnisches Verfassungsgerichtsurteil stößt in Deutschland auf Kritik

08.10.2021 15:28

Berlin (dpa) - Die umstrittene Entscheidung des polnischen
Verfassungsgerichts zum Vorrang nationalen Rechts ist in Deutschland
sehr kritisch aufgenommen worden. Außenminister Heiko Maas (SPD)
sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe: «Wenn ein Land sich
politisch dafür entscheidet, Teil der EU zu sein, muss es auch dafür
Sorge tragen, die vereinbarten Regeln voll und ganz umzusetzen.»

Das polnische Verfassungsgericht hatte am Donnerstagabend geurteilt,
dass Teile des EU-Rechts nicht mit der polnischen Verfassung
vereinbar seien. Diese Grundsatzentscheidung stellt einen Eckpfeiler
der europäischen Rechtsgemeinschaft in Frage.

Die EU-Kommission teilte am Freitag mit, dass die Brüsseler Dienste
das Urteil gründlich und zügig analysieren würden. Auf dieser
Grundlage werde man über nächste Schritte entscheiden.
Regierungssprecher Steffen Seibert sagte dazu in Berlin: «Die
Kommission hat dabei das volle Vertrauen der Bundesregierung.»

«Wer EU-Recht missachtet, darf auf Dauer nicht von den Vorteilen der
EU-Mitgliedschaft profitieren», forderte die stellvertretende
Grünen-Vorsitzende, Jamila Schäfer. Sollte das Urteil rechtskräftig
werden, «setzt die polnische Regierung de facto die Mitgliedschaft
Polens in der Europäischen Union aufs Spiel».

Verständnis für die Entscheidung des polnischen Verfassungsgerichts
zeigte lediglich die AfD. «Die Europäische Union hat zu akzeptieren,
dass die nationalen Verfassungsgerichte nicht die Erfüllungsgehilfen
des Europäischen Gerichtshofs sind», sagte der Parteivorsitzende Jörg

Meuthen. Es sei nicht zu akzeptieren, dass die EU «nach Gutsherrenart
Polen erpresst, indem sie die Mitgliedschaft im Staatenbund an die
sukzessive Kompetenzübertragung von Warschau nach Brüssel knüpft.»


Das Bundesverfassungsgericht hat im Mai 2020 milliardenschwere
Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank beanstandet - und sich
damit zum ersten Mal gegen ein EuGH-Urteil gestellt. Polens Regierung
deutet dieses Urteil in ihrem Sinne. Allerdings hat das
Bundesverfassungsgericht nie den grundsätzlichen Vorrang von EU-Recht
infrage gestellt. Karlsruhe behält sich lediglich in bestimmten, sehr
seltenen Fällen die Letztkontrolle vor.