EuGH: Polen und Ungarn kämpfen gegen EU-Rechtsstaatsklausel

11.10.2021 16:26

Luxemburg (dpa) - Vor dem Europäischen Gerichtshof hat die mündliche
Verhandlung zu den von Polen und Ungarn eingereichten Klagen gegen
den neuen EU-Rechtsstaatsmechanismus begonnen. Die beteiligten
Parteien konnten den zuständigen Richtern am Montag zunächst ihre
Position erläutern, wie ein Sprecher des Gerichtshofs sagte. In dem
beschleunigten Verfahren dürfte das Gericht dann bereits in wenigen
Monaten das mit Spannung erwartete Urteil sprechen. Für diesen
Dienstag ist ein weiterer mündlicher Verhandlungstag angesetzt
(Rechtssachen C-156/21 und C-157/21).

Der neue Mechanismus zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit sieht vor,
dass EU-Ländern Mittel aus dem Gemeinschaftsbudget gekürzt werden
können, wenn wegen Rechtsstaatsverstößen ein Missbrauch der Gelder
droht. Die Regierungen in Ungarn und Polen befürchten, dass das neue
Verfahren vor allem gegen sie eingesetzt werden soll. Kritiker werfen
ihnen vor, die Justiz entgegen den EU-Standards zu beeinflussen.

Beide Länder argumentieren, dass der sogenannte
Konditionalitätsmechanismus nicht mit dem geltenden EU-Recht
vereinbar sei. So dürfen aus polnischer Sicht für die Vergabe von
Geld aus dem EU-Haushalt einzig «objektive und konkrete Bedingungen»
gelten. Die EU habe keine Befugnis, den Begriff «Rechtsstaat» zu
definieren, heißt es aus Warschau. Am vergangenen Donnerstag hatte
das polnische Verfassungsgericht dieser Sichtweise noch einmal
Nachdruck verliehen, indem es ein höchst umstrittenes Urteil zum
Vorrang von nationalem Recht vor EU-Recht fällte.

Der Mechanismus zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit war im vergangen
Dezember nach langen EU-internen Diskussionen vom EU-Parlament und
dem Rat der Mitgliedstaaten per Mehrheitsentscheidung beschlossen
worden. Eine Einigung der Staats- und Regierungschefs sieht jedoch
vor, dass er erst dann angewendet werden soll, wenn der EuGH über die
Klage von Ungarn und Polen entschieden hat. Mit diesem Zugeständnis
wurden die Regierungen in Budapest und Warschau dazu gebracht, eine
Blockade von wichtigen EU-Haushaltsentscheidungen aufzugeben.

Derzeit ist allerdings unklar, ob die zuständige EU-Kommission nicht
vielleicht schon vor dem Urteil erste Verfahren für Mittelkürzungen
einleiten wird. Grund dafür ist vor allem Druck des Europaparlaments.