Von der Leyen droht Warschau wegen Verfassungsgerichtsurteil

13.10.2021 13:29

Brüssel (dpa) - Nach dem umstrittenen polnischen
Verfassungsgerichtsurteil zum Verhältnis des nationalen Rechts zum
EU-Recht hat EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen dem Land
erstmals mit konkreten Strafen gedroht. Die deutsche Politikerin habe
am Mittwoch bei einer Sitzung der EU-Kommissare erklärt, eine erste
Analyse des Urteils von vergangener Woche deute auf sehr ernsthafte
Probleme hin, sagte EU-Energiekommissarin Kadri Simson. Für den Fall,
dass diese Bedenken durch eine tief gehende Analyse bestätigt würden,
habe die deutsche Politikerin mehrere Handlungsoptionen aufgezeigt.

Darunter sei die Einleitung eines weiteren
Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen, das zu einer Klage vor dem
Europäischen Gerichtshof führen und schließlich mit finanziellen
Sanktionen gegen Warschau enden könnte. Auch der neue
EU-Rechtsstaatsmechanismus könne gebraucht werden, sagte Simson.
Dieser sieht bei bestimmten Rechtsstaatsverstößen vor, dass
EU-Ländern Mittel aus dem Gemeinschaftsbudget gekürzt werden können.

Auch das bereits laufende Artikel-7-Verfahren gegen Polen, mit dem
Warschau das Stimmrecht in der EU entzogen werden könnte, könne
ausgeweitet werden. Das Verfahren kommt allerdings seit Jahren kaum
voran.

Das polnische Verfassungsgericht hatte Anfang Oktober entschieden,
dass Teile des EU-Rechts nicht mit der polnischen Verfassung
vereinbar seien. Dies stellt einen Eckpfeiler der europäischen
Rechtsgemeinschaft in Frage. Die EU-Kommission ist der Ansicht, dass
EU-Recht grundsätzlich Vorrang vor nationalem Recht hat.