Ausschuss im Europaparlament für EuGH-Klage gegen Kommission

14.10.2021 21:11

Brüssel (dpa) - Der Rechtsausschuss im Europaparlament hat sich dafür
ausgesprochen, vor dem Europäischen Gerichtshofs gegen die
EU-Kommission zu klagen. Grund dafür ist, dass die Brüsseler Behörde

eine neue Regelung zur Ahndung von Rechtsstaatverstößen in EU-Staaten
bislang nicht angewendet hat. 13 Abgeordnete stimmten am Donnerstag
für die sogenannte Untätigkeitsklage, 3 dagegen und 6 enthielten
sich, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Parlamentskreisen erfuhr.

Der EU-Rechtsstaatsmechanismus ist seit Anfang des Jahres in Kraft.
Er sieht vor, dass EU-Ländern Mittel aus dem gemeinsamen Haushalt
gekürzt werden können, wenn wegen Rechtsstaatsverstößen ein
Missbrauch des Geldes droht. Die Regierungen in Ungarn und Polen
befürchten, dass das neue Verfahren vor allem gegen sie eingesetzt
werden soll. Sie haben deshalb Klage gegen die Verordnung beim EuGH
eingereicht - das Verfahren läuft noch. Die EU-Kommission wollte
eigentlich erst tätig werden, wenn der EuGH über die Klagen von
Ungarn und Polen entschieden hat.

«Während die Kommission hadert, drückt das Parlament auf die Tube»,

sagte der zuständige Berichterstatter im Ausschuss Sergey Lagodinsky
(Grüne) der dpa. «Die Einschränkung von Grundrechten und
Unabhängigkeit der Justiz durch Regierungen in Ungarn oder Polen sind
eine ernste Gefahr für die Bürger dieser Länder, aber auch für die

Aufsicht über EU-Gelder, die diesen Regierungen zuteil werden.» Genau
dafür sei der Rechtsstaatmechanismus geschaffen worden.

Nun ist Parlamentspräsident David Sassoli am Zug. Er müsste die Klage
beim höchsten EU-Gericht in Luxemburg einreichen. Zuvor könnte er
kommende Woche noch einmal das Parlamentsplenum darüber abstimmen
lassen. Das Parlament hat bis zum 2. November Zeit, die Klage gegen
die EU-Kommission beim EuGH anzustrengen. Bereits im Juni hatte es
beschlossen, das Verfahren für die Untätigkeitsklage zu beginnen und
so Druck auf die EU-Kommission machen.

Die EU-Kommission unter Präsidentin Ursula von der Leyen betonte
stets, die Vorbereitungen für Verfahren nach dem Mechanismus liefen
und kein Fall werde verloren gehen. Zuletzt schien jedoch nicht mehr
ausgeschlossen, dass sie schon vor einem EuGH-Urteil Verfahren
einleiten könnte.