EU will Sanktionen gegen Migration über Belarus in Kraft setzen

01.12.2021 17:47

Die EU wirft der Führung in Belarus vor, Migration als Waffe
einzusetzen. Mit neuen Sanktionen soll Machthaber Lukaschenko nun die
Munition genommen werden.

Brüssel (dpa) - Die neuen EU-Sanktionen gegen Beteiligte an der
Schleusung von Migranten nach Belarus sollen an diesem Donnerstag in
Kraft treten. Der Ausschuss der ständigen Vertreter der
Mitgliedstaaten stimmte der Beschlussvorlage für die Strafmaßnahmen
am Mittwoch einstimmig zu, wie Diplomaten der Deutschen
Presse-Agentur bestätigten. Der Ministerrat muss dies noch
bestätigen. Die Veröffentlichung der Namen der Betroffenen im
Amtsblatt sei für diesen Donnerstag geplant, hieß es. Es gehe um 17
Personen und 11 Unternehmen beziehungsweise Einrichtungen.

Als offenes Geheimnis gilt, dass die staatliche belarussische
Fluggesellschaft Belavia auf die Sanktionsliste kommt. Sie soll
künftig von europäischen Firmen, die Flugzeuge verleasen, keine
Maschinen mehr nutzen dürfen. Ziel ist, dass Belavia nicht mehr so
viele Menschen aus armen oder konfliktreichen Ländern zur
Weiterschleusung in die EU nach Minsk fliegen kann. Zudem soll die
syrische Fluggesellschaft Cham Wings gelistet werden. Sie verdiente
ebenfalls viel Geld mit dem Transport von Migranten nach Belarus.

Der Führung der Ex-Sowjetrepublik wird vorgeworfen, gezielt Migranten
ins Land zu holen, um sie dann zur Weiterreise in die EU an die
Grenze zu Polen, Litauen und Lettland zu bringen. Vermutet wird, dass
sich Machthaber Alexander Lukaschenko damit für Sanktionen rächen
will, die die EU wegen der Unterdrückung der Zivilgesellschaft und
der demokratischen Opposition erlassen hat.

Eine politische Grundsatzeinigung auf die neuen Sanktionen war
bereits Mitte November bei einem EU-Außenministertreffen erzielt
worden. Neben Belavia und Cham Wings sollen nach Angaben aus
EU-Kreisen unter anderem Reiseveranstalter und an der Schleusung
beteiligte Mitglieder des Regierungsapparats in Belarus von den neuen
Sanktionen betroffen sein.