Weitgehendes EU-Verbot von Elfenbeinhandel tritt in Kraft

19.01.2022 04:03

Brüssel (dpa) - Der Handel mit Elfenbein ist in der Europäischen
Union (EU) ab sofort weitgehend verboten. Am Mittwoch trat ein
Gesetzespaket in Kraft, welches Importe, Exporte und EU-internen
Handel mit dem sogenannten weißen Gold sehr stark einschränkt. Die
EU-Kommission hatte die Maßnahmen im Dezember angenommen, sie wurden
daraufhin im offiziellen Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Das Gesetzespaket sieht einige wenige Ausnahmen vor. So darf etwa
rohes Elfenbein nur für Reparaturen antiker Artefakte gehandelt
werden. Verarbeitetes Elfenbein darf nur noch gehandelt werden, wenn
die Objekte älter als von 1947 sind und ein entsprechendes Zertifikat
besitzen. Für Musikinstrumente gilt das Jahr 1975 als Grenze.
Teilweise dürfen die Objekte und Instrumente jedoch nur an Museen
verkauft werden.

Die Kommission schrieb in ihrer Mitteilung im Dezember, dass
schätzungsweise 20 000 bis 30 000 Afrikanische Elefanten jedes Jahr
für ihr Elfenbein illegal getötet würden. International ist der
kommerzielle Handel mit Elfenbein eigentlich bereits seit 1989 über
das Washingtoner Artenschutzübereinkommen Cites verboten. Zahlreiche
Ausnahmeregelungen bieten allerdings Gelegenheiten für Betrug und
Verstöße.