Umweltverbände: Deutschland soll gegen Taxonomie-Pläne klagen

11.01.2022 04:30

Berlin (dpa) - Umweltverbände haben die Bundesregierung aufgefordert,
gegen die umstrittenen Pläne der EU-Kommission für ein «grünes Labe

für Atom- und Gaskraftwerke zu klagen. In einem offenen Brief von
Umwelt- und Klimaorganisationen an Kanzler Olaf Scholz (SPD) heißt
es: «Schließen Sie sich der von Österreich und Luxemburg geplanten
Klage gegen den Delegierten Rechtsakt vor dem Europäischen
Gerichtshof an. Setzen Sie sich für eine Erweiterung der Klage auch
gegen die Aufnahme von Erdgas ein.»

Der Brief ging auch an verschiedene Bundesminister. Er stammt neben
anderen vom Deutschen Naturschutzring, der Deutschen Umwelthilfe, der
Klima-Allianz Deutschland, dem Naturschutzbund Deutschland und dem
WWF Deutschland.

Dass die EU-Kommission in dem Rechtsakt zur EU-Taxonomie sowohl
Atomkraft als auch Erdgas als nachhaltige Energieträger einstufe,
konterkariere die Intention massiv, heißt es. Die klare Ablehnung der
Aufnahme von Atomenergie in die Taxonomie durch die Bundesregierung
werde ausdrücklich begrüßt. «Damit Deutschland und Europa ihre
Klimaziele erreichen können, muss die Nutzung fossiler Energieträger
schnellstmöglich beendet statt ausgebaut werden. Deshalb braucht es
eine ebenso konsequente Ablehnung von Erdgas in der Taxonomie.» Über
diese Frage aber gibt es unterschiedliche Meinungen in der Koalition.

Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP heißt es, bis zur
Versorgungssicherheit durch erneuerbare Energien seien Gaskraftwerke
notwendig. Deutschland steigt bis Ende 2022 aus der Atomkraft aus.
Die Ampel will den bisher bis 2038 geplanten Kohleausstieg
«idealerweise» auf 2030 vorziehen.

In dem Brief der Umweltverbände heißt es, fossiles Gas sei
keinesfalls ein nachhaltiger Energieträger, denn entlang seiner
Förder-, Transport- und Nutzungskette würden große Mengen an
klimaschädlichen Treibhausgasen ausgestoßen.

Scholz wird aufgefordert, zügig stringente Kriterien für den im
Koalitionsvertrag angekündigten Zubau von Erdgas-Kraftwerken auf
nationaler Ebene zu erarbeiten: «Diese Kriterien müssen weitaus
strenger ausfallen als die Vorschläge der EU-Kommission und
verbindlich regeln, dass neue Gasturbinen und gasbetriebene
Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen ausschließlich in zeitlich eng
begrenztem Umfang und zur Absicherung von Engpässen bis zur raschen
Vollversorgung mit erneuerbaren Energien genehmigungsfähig sind.»