EuGH weist Klage gegen Stickoxid-Grenzwerte von Dieselautos ab

13.01.2022 19:29

Luxemburg (dpa) - Im Streit um Abgasgrenzwerte für Autos der Norm
Euro 6 hat Deutschland einen Sieg vor dem Europäischen Gerichtshof
errungen. Der EuGH gab am Donnerstag einem Einspruch gegen ein Urteil

statt, dass sich mit Grenzwerten für Stickoxid nach dem
Dieselgate-Skandal beschäftigt (Rechtssachen C-177/19, C-178/19,
C-179/19). Damit wird eine Entscheidung des Gerichts der EU von 2018
zugunsten der Städte Paris, Brüssel und Madrid aufgehoben. Diese
hatten gehofft, Autos mit bestimmten Schadstoffausstoß-Werten weiter
aus bestimmten Bereichen verbannen zu können.

Das Gericht der EU hatte damals festgestellt, dass die EU-Kommission
diese Grenzwerte bei der Einführung von Messungen im praktischen
Fahrbetrieb (RDE) mutmaßlich zu Unrecht eigenhändig erhöht habe. Die

Brüsseler Behörde wollte Ungenauigkeiten bei der Umstellung der
Berechnung begegnen. So wurde zum Beispiel für einen Euro-6-Grenzwert
von 80 Milligramm je Kilometer der Grenzwert für RDE-Prüfungen
übergangsweise auf 168 Milligramm und danach auf 120 Milligramm
festgelegt. Die Laborwerte waren deutlich niedriger als jene, die im
echten Fahrbetrieb entstehen.

Dagegen wehrten sich Paris, Brüssel und Madrid, die ihre Bemühungen
um saubere Luft beeinträchtigt sahen. Sie befürchten, dass womöglich

auch solche Autos in Sperrzonen einfahren dürfen, die die damals
gültigen Grenzwerte nicht einhalten konnten. Sie bekamen vor dem
EU-Gericht Recht.

Dagegen legten jedoch wiederum Deutschland, Ungarn und
die EU-Kommission Rechtsmittel ein und zogen vor den EuGH. «Da die
Städte Paris, Brüssel und Madrid von dieser Verordnung nicht
unmittelbar betroffen sind, sind ihre Klagen auf Nichtigerklärung der
Verordnung als unzulässig abzuweisen», hieß es nun in einer
Mitteilung des Gerichts.