Air Berlin unterliegt vor EuGH im Streit um Emissionsrechte

20.01.2022 11:03

Brüssel/Berlin (dpa) - Der Insolvenzverwalter der früheren
Fluggesellschaft Air Berlin hat im Streit um wertvolle
Emissionszertifikate für Treibhausgase vor dem Europäischen
Gerichtshof (EuGH) eine Niederlage hinnehmen müssen. Das Gericht sah
es als rechtens an, dass die Deutsche Emissionshandelsstelle dem
Unternehmen nach dessen Insolvenz 2017 keine ausstehenden
Emissionsrechte mehr austeilte.

Air Berlin war als Fluggesellschaft für den Ausstoß des
Treibhausgases Kohlendixoid emissionshandelspflichtig. Die
Emissionshandelsstelle hatte dem Konzern bereits Ende 2011 für die
Jahre 2012 bis 2020 kostenlose Emissionsberechtigungen zugesprochen.
Nachdem Air Berlin den Flugbetrieb aufgrund der Insolvenz im Oktober
2017 einstellte, hob die Behörde die kostenlose Zuteilung der
Zertifikate für die ausstehenden Jahre auf.

Dagegen klagte Insolvenzverwalter vor dem Verwaltungsgericht Berlin.
Für das Zurückhalten der ausstehenden Zertifikate fehle die
Ermächtigungsgrundlage, argumentierte er. Außerdem habe die
Fluggesellschaft die für 2017 zugeteilten Berechtigungen bereits vor
August 2017 verkauft und auf den Bestand der für 2018 zugeteilten
Berechtigungen vertraut.

Der Verwaltungsgericht legte den Fall dem EuGH zur Bewertung vor, der
die Sichtweise des Insolvenzverwalters nun zurückwies. Nach
EuGH-Angaben sind die strittigen Berechtigungen nach dem Börsenpreis
am Tag des Antragseingangs etwa 77 Millionen Euro wert. Die
Emissionszertifikate sind wertvoll, weil sie knapp sind und gehandelt
werden können. Sie berechtigen Besitzer zum Ausstoß von
Treibhausgasen, schaffen aber auch einen Anreiz, sie einzusparen.

Auf der Grundlage des nun vorliegenden Urteils wird das Berliner
Verwaltungsgericht über den konkreten Fall entscheiden müssen.