EuGH: Lange Abwesenheit führt nicht zu Verlust von Aufenthaltsrecht

20.01.2022 11:22

Luxemburg (dpa) - Menschen mit Aufenthaltungsgenehmigung in der EU
verlieren diesen Status nach einem Urteil des Europäischen
Gerichtshofs auch dann nicht, wenn sie im vorangegangenen Jahr dort
nur wenige Tage verbracht haben. Die Betroffenen hätten bereits
bewiesen, dass sie in einem EU-Land verwurzelt sind, bevor sie den
Status erhalten haben, befanden die Richter des höchsten EU-Gerichts
am Donnerstag in Luxemburg (Rechtssache C-432/20).

Deshalb sollten die Menschen wie EU-Bürger das Recht haben, sich über
einen längeren Zeitraum außerhalb der EU aufzuhalten - ohne dass sie
ihre langfristige Aufenthaltungsgenehmigung verlieren. Jedoch dürften
sie in zwölf aufeinander folgenden Monaten nicht komplett abwesend
sein. Diese Auslegung der fraglichen EU-Regeln führt nach Ansicht der
Richter auch zu einer angemessenen Rechtssicherheit für Betroffene.

Hintergrund des Urteils ist ein Fall aus Österreich. Der Wiener
Landeshauptmann hatte den Antrag eines Kasachen auf Verlängerung
seiner Aufenthaltsberechtigung abgelehnt, weil dieser zuvor immer nur
wenige Tage pro Jahr in der EU war. Der Kasache klagte dagegen vor
dem Verwaltungsgericht Wien. Dies wollte deshalb vom EuGH wissen, wie
die entsprechenden EU-Reglen auszulegen sind. Darin heißt es, dass
ein langfristig Aufenthaltsberechtigter seinen Status verliert, wenn
er sich in zwölf aufeinander folgenden Monaten nicht in der EU
aufgehalten hat.