Gutachten: Sturz auf Fliegertreppe wird nicht automatisch entschädigt

20.01.2022 12:57

Luxemburg (dpa) - Wer auf dem Weg in oder aus einem Flugzeug auf
einer Treppe stürzt, kann nach einem EuGH-Gutachten nicht automatisch
auf Schmerzensgeld und andere Zahlungen hoffen. Generalanwalt
Nicholas Emiliou empfahl dem obersten EU-Gericht am Donnerstag, dass
ein entsprechender Unfall nur zu einer Entschädigung berechtige, wenn
es einen ersichtlichen Grund gebe. Als Beispiele nannte er eine
schneebedeckte Treppe, einen Schmierfleck oder eine Lücke, die sich
zwischen Treppe und Flugzeug auftut.

Hintergrund des Gutachtens ist ein Fall vor einem österreichischen
Gericht. Eine Passagierin war beim Ausstieg auf einer mobilen Treppe
ohne ersichtlichen Grund gestürzt und brach sich den Arm. Sie klagte
auf Schmerzensgeld sowie eine Entschädigung für eine Haushaltshilfe.

Dem Gutachten zufolge müsste eine Bordtreppe aber rutschig, schadhaft
oder in irgendeiner anderen Weise ungewöhnlich gefährlich sein, damit
dieser Unfall im Sinne des Übereinkommens von Montreal ausgelegt
werden kann. Darin ist geregelt, dass eine Airline für körperliche
Schäden eines Unfalls aufkommen muss, wenn es an Bord beziehungsweise
beim Ein- oder Ausstieg dazu kommt.

Wenn aber jeder schädigende und unfreiwillige Sturz unabhängig vom
Auslöser einen solchen Unfall darstellen würde, würde man das
Abkommen unverhältnismäßig zum Nachteil der Airlines auslegen, so der

Generalanwalt. Die EuGH-Gutachten sind rechtlich nicht bindend, oft
folgen die Richter ihnen aber. Ein Urteil dürfte in einigen Monaten
fallen.