Verdacht auf Untreue am Flughafen Hahn - Anderer Rechtsstreit endet Von Jens Albes und Marek Majewsky, dpa

20.01.2022 17:25

Der Flughafen Hahn kommt nicht aus den Schlagzeilen. Es gibt dort
Ermittlungen wegen des Verdachts auf Untreue, Betrug und
Insolvenzverschleppung. Das höchste EU-Gericht fällt in anderer Sache
ein Urteil. Derweil läuft die Suche nach Investoren weiter.

Koblenz/Hahn (dpa) - Am inzwischen insolventen Hunsrück-Flughafen
Hahn gibt es laut Staatsanwaltschaft Koblenz Verdacht auf
bandenmäßige Untreue, Subventionsbetrug und Insolvenzverschleppung.
Unabhängig davon hat die Lufthansa vor dem höchsten EU-Gericht jetzt
eine Niederlage erlitten, bei der es ebenfalls um den Hahn ging -
allerdings nicht unter strafrechtlichen Vorzeichen.

Schon zweimal gab es am Flughafen eine Razzia. Die Ermittler haben
insgesamt vier Verantwortliche von insgesamt sechs Firmen sowie einen
Geschäftspartner im Visier. Das Land Rheinland-Pfalz soll bei dem
mutmaßlichen Subventionsbetrug einen Schaden von mindestens 400 000
Euro erlitten haben, wie die Staatsanwaltschaft am Donnerstag
mitteilte.

Vier der fünf beschuldigten Männer werden verdächtigt, mit einem
«gemeinsamen Tatplan» zwischen Juli 2017 und Mai 2020 mit Untreue und
bandenmäßiger Untreue bei Firmen «Vermögensverluste großen Ausma
ßes»
verursacht haben. Drei dieser Beschuldigten sollen laut
Staatsanwaltschaft in zwei Fällen Einnahmen von Gesellschaften
entnommen und für sich selbst verwendet haben. Sie sollen auch
zweimal Rechnungen an eine Firma bezahlt haben - im Wissen um
fehlende Leistungen dafür. Mieteinkünfte eines Unternehmens seien
nicht verbucht worden. Die Schadenshöhe der Untreue könne noch nicht
beziffert werden, hieß es weiter.

Bei dem mutmaßlichen Subventionsbetrug von vier Beschuldigten geht es
laut Staatsanwaltschaft um eine teils zu Unrecht beantragte
staatliche Zahlung. Mit Blick auf fünf Hahn-Firmen bestehe zudem bei
drei Beschuldigten der Anfangsverdacht der Insolvenzverschleppung im
Sommer und Herbst 2021.

Der Flughafen Hahn meldete im Oktober 2021 Insolvenz an. Der
inzwischen ebenfalls angeschlagene chinesische Konzern HNA hatte 2017
für rund 15 Millionen Euro 82,5 Prozent des Flughafens vom Land
Rheinland-Pfalz erworben. Das Land Hessen hält noch 17,5 Prozent. Die
Suche nach Investoren läuft.

Die Lufthansa verlor unterdessen endgültig einen jahrelangen Streit
über Millionenhilfen für den Hahn. Der Europäische Gerichtshof (EuGH)

wies am Donnerstag eine Klage des Konzerns gegen die Unterstützung
des Landes Rheinland-Pfalz zurück. Dabei ging es unter anderem um
eine Kreditlinie - vergleichbar mit einem Dispokredit auf einem
Girokonto - von 45 Millionen Euro. Zudem entschied das höchste
EU-Gericht, dass die Lufthansa die Verfahrenskosten des Landes und
der EU-Kommission tragen muss. (Rechtssache C-594/19)

Hintergrund des Urteils sind Beihilfen für den Hahn von 2009 bis
2011, die die EU-Kommission 2014 genehmigte. Die Lufthansa klagte
dagegen bereits vor dem Gericht der Europäischen Union und
scheiterte. Sie hat Hahn nie regelmäßig angeflogen und betrachtet
Subventionen für den ehemaligen US-Militärflughafen schon deshalb
kritisch, weil hier der Billigkonkurrent Ryanair startet.

Wie der EuGH nun befand, hat die Vorinstanz keinen Fehler begangen
und zu Recht entschieden, dass die Lufthansa von dem Beschluss der
EU-Kommission nicht individuell betroffen war. Auch die weiteren
Gründe, mit denen die Lufthansa ihren Einspruch gegen das Urteil der
Vorinstanz begründet hatte, wies der EuGH zurück.

In anderen Rechtsstreitigkeiten mit der Frage, ob staatliche
Zahlungen für den Flughafen Hahn wettbewerbsverzerrend waren, hatte
die Lufthansa einen Prozess gewonnen - aber auch welche verloren. Nun
bedauerte sie, «dass das Gericht in diesem Verfahren unserer
Argumentation nicht gefolgt ist». Die Lufthansa bleibt nach eigenen
Worten «davon überzeugt, dass bestimmte Zuwendungen an den Flughafen
Hahn sowie Verträge des Flughafens mit Ryanair nicht mit dem
europäischen Beihilferecht vereinbar sind». Sie werde sich weiter für

faire Rahmenbedingungen im Wettbewerb einsetzen.

Der Mainzer Innenstaatssekretär Randolf Stich sprach von einem
Rechtsstreit zwischen der Lufthansa und EU-Kommission, «bei dem das
Land Rheinland-Pfalz als sogenannter Streithelfer beteiligt war. Die
Entscheidung bestätigt nun endgültig, dass die untersuchten Maßnahmen

des Landes rechtskonform erfolgt sind.»

Am Hunsrück-Airport, der aus Marketinggründen Flughafen
Frankfurt-Hahn heißt, blickt die Belegschaft mit Spannung auf den
laufenden Verkaufsprozess. Der vorläufige Insolvenzverwalter Jan
Markus Plathner hatte kürzlich mitgeteilt: «Es besteht nach wie vor
reges Interesse.» Konkrete Aussagen seien noch nicht möglich. In der
Luftfahrtbranche heißt es, unter den Interessenten seien auch
Bewerber, die den Flugbetrieb fortführen wollten und nicht etwa eine
Umwandlung in einen besseren Gewerbepark anstrebten.

Nach dem Ende einer ersten Frist am 20. Dezember für
Interessenbekundungen von Investoren endet dem stellvertretenden
Betriebsratsvorsitzenden Karl-Heinz Heinrich zufolge am 26. Januar
eine zweite Frist für die Vorlage konkreter Konzepte. Er sei
vorsichtig optimistisch.

Die Zeit drängt. Spannend bleibt, ob ein Verkauf rechtzeitig unter
Dach und Fach gebracht werden kann. Plathner zeigte sich erneut
optimistisch, den Betrieb auch im Februar aufrechterhalten zu können.
Eine dauerhafte Fortführung hänge aber von einer Verringerung der
Verluste ab - und dass «der Investorenprozess auch mit Blick auf
notwendige behördliche Genehmigungen zeitnah abgeschlossen werden
kann».

Am 1. Februar soll das eigentliche Insolvenzverfahren eröffnet
werden. Das zeitlich befristete Insolvenzgeld für die Mitarbeiter
wird dann schon drei Monate lang geflossen sein. Die Februar-Löhne
und -Gehälter müsste der Flughafen wieder selbst zahlen.