Urteil: Yücels Haft in Türkei rechtswidrig - Ankara muss entschädig en

25.01.2022 14:58

Ein Jahr lang saß der deutsch-türkische Journalist Deniz Yücel in der

Türkei in Haft - wegen angeblicher Terrorpropaganda. Das war
menschenrechtswidrig, stellt nun ein wegweisendes Urteil fest. Die
Türkei muss zahlen.

Straßburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat

die Türkei wegen der Inhaftierung des deutsch-türkischen Journalisten
Deniz Yücel verurteilt. Die einjährige Untersuchungshaft Yücels wegen

angeblicher Terrorpropaganda habe seine Menschenrechte auf Freiheit
und Sicherheit sowie auf freie Meinungsäußerung verletzt, heißt es in

dem Urteil, das am Dienstag schriftlich verkündet wurde
(Beschwerdenummer 27684/17). Ankara muss nun 13 300 Euro
Entschädigung an den Journalisten zahlen. Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig, die Prozessparteien können es innerhalb von drei
Monaten anfechten. Yücel bezeichnete das Urteil in Teilen als
«enttäuschend».

«Dass das Gericht die Rechtswidrigkeit meiner Verhaftung festgestellt
hat, ist erfreulich», sagte Yücel der Deutschen Presse-Agentur.
«Enttäuschend finde ich aber, dass das Gericht weder meine Beschwerde
auf Verletzung des Folterverbots anerkannt hat, noch, dass das
Verfahren gegen mich politisch motiviert war.» Gegen den letzten
Punkt wolle er Widerspruch einlegen. Yücel wertete das Urteil als
«Erfolg der türkischen Lobbyarbeit» in Straßburg. Das Straßburger

Gericht hat sich mit der Frage der politischen Motivation nicht
befasst und stattdessen auf die anderen festgestellten
Menschenrechtsverletzungen verwiesen.

Der «Welt»-Korrespondent war von Februar 2017 bis Februar 2018 ohne
Anklageschrift im Hochsicherheitsgefängnis Silivri westlich von
Istanbul inhaftiert. Laut den Straßburger Richtern veranlasste ein
türkisches Gericht seine Untersuchungshaft wegen des Verdachts,
Terrorpropaganda zu verbreiten und zu Hass und Feindseligkeit
anzustiften. Dabei stützte es sich auf Artikel Yücels über die
Kurden-Politik der türkischen Regierung.

Erst nach langem politischen Tauziehen zwischen Ankara und Berlin kam
der Deutsch-Türke frei und konnte ausreisen. Im Juli 2020 wurde der
Journalist dann in Abwesenheit wegen Terrorpropaganda für die
verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK zu rund zwei Jahren und zehn
Monaten Haft verurteilt. Das Verfahren befindet sich in Revision. Der
türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan griff Yücel mehrmals
öffentlich persönlich an, noch bevor er verurteilt wurde.

In dem Urteil aus Straßburg heißt es nun, es habe keine plausiblen
Gründe gegeben, Yücel einer Straftat zu verdächtigen. Die Richter
hielten außerdem fest, dass es schädlich für die Meinungsfreiheit in

einer Gesellschaft sei, wenn Menschen verhaftet würden, die kritische
Meinungen äußerten.

Besonders seit dem Putschversuch 2016 ist in der Türkei der Druck auf
kritische Stimmen massiv, viele Journalisten wurden zu Haftstrafen
verurteilt, andere stehen auch heute noch vor Gericht. Erst
vergangene Woche wurde eine Journalistin verhaftet, weil sie sich im
TV kritisch über Präsident Recep Tayyip Erdogan geäußert hatte. Die

Medienlandschaft steht - direkt oder indirekt - fast vollständig
unter Kontrolle der Regierung. Der Präsident des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte, Róbert Ragnar Spanó, sagte, der Fall

Yücel sei vergleichbar mit vielen Beschwerden gegen die Türkei, die
sein Haus derzeit bearbeite.