EuGH urteilt Mitte Februar über EU-Rechtsstaatsmechanismus

25.01.2022 14:57

Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet
Mitte Februar im Streit um eine neue Regelung zur Ahndung von
Rechtsstaatsverstößen in der EU. Das Urteil werde am 16. Februar
gesprochen, teilte der EuGH am Dienstag auf Twitter mit.

Sollte der Gerichtshof den sogenannten Rechtsstaatsmechanismus für
rechtens erklären, könnten Ländern wie Ungarn und Polen Mittel aus
dem gemeinsamen EU-Haushalt gekürzt werden. Diese Möglichkeit besteht
dem Mechanismus zufolge, wenn wegen Verstößen gegen rechtsstaatliche
Prinzipien wie die Gewaltenteilung ein Missbrauch von EU-Geldern
droht. Budapest und Warschau hatten vor dem europäischen
Höchstgericht gegen das Instrument geklagt, ein EuGH-Gutachter hat
empfohlen, die Klagen abzuweisen.

Obwohl der Mechanismus schon seit Anfang 2021 in Kraft ist, will die
EU-Kommission ihn erst auslösen, wenn das Urteil vorliegt. So sieht
es auch eine Einigung der Staats- und Regierungschefs vor. Mit diesem
Kompromiss hat man die Regierungen in Budapest und Warschau 2020 dazu
gebracht, ihre Blockade wichtiger EU-Haushaltsentscheidungen
aufzugeben. Die EU-Kommission betonte immer wieder, dass die
Vorbereitungen für Verfahren nach dem Mechanismus liefen und kein
Fall verloren gehen werde.

Kritiker werfen sowohl der ungarischen als auch der polnischen
Regierung vor, die Justiz entgegen den EU-Standards zu beeinflussen.
Sie sehen deswegen auch eine Gefahr für den EU-Haushalt, weil in der
Regel nationale Strafverfolgungsbehörden und Gerichte für die
Aufklärung eines möglichen Missbrauchs von EU-Geldern zuständig sind.