Gericht der EU erklärt Milliardenstrafe gegen Intel für nichtig

26.01.2022 13:11

Luxemburg (dpa) - Im jahrelangen Rechtsstreit um eine
Milliardenstrafe zulasten des Chip-Riesen Intel hat die EU-Kommission
eine Niederlage hinnehmen müssen. Weil sie unter anderem Einwände des
Unternehmens nicht ausreichend geprüft habe, erklärte das Gericht der
EU eine 1,06 Milliarden Euro schwere Wettbewerbsstrafe am Mittwoch
zulasten von Intel für nichtig (Rechtssache T-286/09). Dem
Unternehmen wurde vorgeworfen, dass es versucht habe, Konkurrenz
rechtswidrig aus dem Markt zu drängen. Gegen das Urteil kann noch
Einspruch beim EuGH eingelegt werden. Die zuständige EU-Kommissarin
Margrethe Vestager sagte nach der Urteilsverkündung, man müsse den
Richterspruch nun genau analysieren.

Der Streit hat eine lange Vorgeschichte. Bereits im Mai 2009
verhängte die EU-Kommission unter der damals für Wettbewerb
zuständigen EU-Kommissarin Neelie Kroes die zu der Zeit historisch
hohe Strafe von gut einer Milliarde Euro. Die Wettbewerbshüter hatten
Intel wegen des mutmaßlichen Missbrauchs einer dominanten
Marktposition bestraft. Der Brüsseler Behörde zufolge hatte das
Unternehmen von 2002 bis 2007 Computerhersteller mit Rabatten dazu
bewegt, Chips des Konzerns statt Prozessoren des Konkurrenten AMD zu
kaufen.

Außerdem habe der Chip-Gigant Zahlungen an die deutsche
Elektromarkt-Kette Media-Saturn an die Bedingung geknüpft, dass sie
nur Computer mit Intel-Prozessoren verkaufe. Damit habe Intel den
einzigen ernsthaften Wettbewerber vom Markt drängen wollen, so die
Begründung der EU-Kommission. Die US-amerikanische Firma war 2014
zunächst beim Gericht der EU mit einer Klage gegen das Bußgeld
gescheitert, drei Jahre später entschied der EuGH jedoch, dass das
EU-G den Fall neu aufrollen muss.

Im Kern monierte der EuGH, dass es sich das EU-Gericht bei seiner
Ablehnung der Intel-Berufung zu einfach gemacht habe und davon
ausgegangen sei, dass dominierende Firmen mit solchen Rabatten
automatisch Missbrauch begingen.

Nun teilte das Gericht mit: «Die Prüfung, die die Kommission
durchgeführt hat, ist mithin unvollständig.» Die Wettbewerbshüter

hätten rechtlich nicht hinreichend dargelegt, dass die strittigen
Rabatte möglicherweise oder wahrscheinlich wettbewerbswidrige
Wirkungen gehabt hätten. Es erklärte den Artikel, mit dem gegen Intel
die Geldbuße verhängt wurde, in vollem Umfang für nichtig.