Schengen-Regeln: Österreich will Recht auf Grenzkontrollen behalten

11.05.2022 15:02

Effektive Kontrollen an den Außengrenzen, Reisefreiheit ohne
Passkontrolle im Inneren - das ist das Prinzip des Schengen-Raums. In
der Praxis funktioniert das nicht immer. Was heißt das für die
Zukunft?

Berlin (dpa) - Österreich will in den anstehenden Verhandlungen für
eine Reform der Regeln im Schengen-Raum durchsetzen, dass an den
EU-Binnengrenzen temporäre Kontrollen möglich bleiben. Solche
Kontrollen müssten «im Bedarfsfall» auch künftig erlaubt sein, sagt
e
Innenminister Gerhard Karner am Mittwoch beim Europäischen
Polizeikongress in Berlin. Die Staaten des Schengen-Raums bräuchten
einen «robusten Außengrenzschutz» - «damit wir eben auch in Zukunft

die Reisefreiheit auf unserem Kontinent auch garantieren können».

Karner gab zudem bekannt, dass die Kontrollen an Österreichs Grenzen
zu Ungarn und Slowenien noch mindestens ein halbes Jahr dauern
werden. Es gehe darum, Schlepper zu stoppen, die im Schatten des
Ukraine-Kriegs mit offenen Grenzen in Europa werben. Deutschland
lässt seit 2015 an der Grenze zwischen Bayern und Österreich wieder
kontrollieren. Die Regelung wurde auf Anweisung von
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) bis November verlängert.

Eigentlich gibt es im Schengen-Raum aus 26 europäischen Ländern keine
stationären Personenkontrollen an den Grenzen. In den vergangenen
Jahren nutzen aber mehrere Staaten eine Ausnahmeregelung und führten
wieder Kontrollen ein. Deutschland kontrolliert seit Herbst 2015 an
der Grenze zu Österreich. Damals hatten sich Zehntausende Flüchtlinge
und andere Migranten von Griechenland über die Balkan-Route auf den
Weg nach Westeuropa gemacht.

Die EU-Kommission schlug im Dezember eine Reform vor. Im Gespräch
ist, dass betroffene Nachbarstaaten vorab konsultiert werden sollen.
Dem Vernehmen nach gibt es auch in der Bundesregierung den Wunsch
nach mehr Abstimmung, vor allem seitens des Auswärtigen Amtes.
Bislang werden Binnengrenzkontrollen im Innenministerium beschlossen,
in der Regel nach Gesprächen mit den betroffenen Bundesländern.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im April entschieden, dass
Staaten solche Kontrollen nur im Fall «einer neuen ernsthaften
Bedrohung seiner öffentlichen Ordnung oder seiner inneren Sicherheit»
verlängern dürfen. Im konkreten Fall ging es um die Praxis an der
Grenze zwischen Österreich und Slowenien.

Faeser verwies zur Begründung der Kontrollen auf eine «fragile Lage
an der türkisch-griechischen Grenze, illegales Migrationspotential
entlang der Balkan-Route und über die zentralmediterrane Route»,
sowie «erhebliche illegale Sekundärmigration». Das geht aus einer
Antwort der Bundesregierung auf eine Frage der fluchtpolitischen
Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger, hervor. Die Prüfung
etwaiger Auswirkungen des Urteils des EuGH dauere noch an.

Bünger plädierte für eine sofortige Beendigung dieser Kontrollen.
«Wenn es der Bundesregierung um die Verhinderung unerwünschter
Weiterwanderung von Geflüchteten in der EU geht, dann sollte sie sich
für ein gerechtes und solidarisches EU-Asylsystem einsetzen.» Sie
könne nicht verstehen, weshalb Faeser «an der Politik und irrigen
Rechtsauffassung» ihres Amtsvorgängers Horst Seehofer (CSU)
festhalte.