Geplante EU-Regeln gegen Kindesmissbrauch: Chatkontrolle oder Schutz? Von Marek Majewsky, dpa

11.05.2022 16:47

Die EU-Kommission schlägt vor, auf der Jagd nach Sexualstraftätern
das Netz stärker zu durchleuchten. Kritiker befürchten, dass
die Regeln weitreichende Überwachung ermöglichen. Zahlen zum
Missbrauchsbildern zeigen allerdings einen erschreckenden Trend.

Brüssel (dpa) - Im Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern
könnte das Internet künftig deutlich stärker durchleuchtet werden.
Wie aus einem am Mittwoch vorgestellten Gesetzentwurf hervorgeht,
könnten Anbieter wie Google oder Facebook verpflichtet werden, ihre
Dienste mithilfe von Software nach entsprechenden Darstellungen zu
durchsuchen. Zudem soll ein EU-Zentrum eingerichtet werden, dass
unter anderem entsprechende Technologie bereitstellen soll. «Wir
werden euch finden», sagte die EU-Innenkommissarin Ylva Johansson an
Straftäter gerichtet.

Dabei wird das Netz derzeit mit entsprechenden Darstellungen geflutet
und das Problem wird größer. Nach Angaben der EU-Kommission wurden
2021 weltweit 85 Millionen Bilder und Videos gemeldet, die sexuellen
Missbrauch von Kindern zeigen. Die Dunkelziffer sei deutlich höher.
Die Stiftung Internet Watch habe für 2021 einen Anstieg der Meldungen
über bestätigten sexuellen Kindesmissbrauch um 64 Prozent im
Vergleich zum Vorjahr festgestellt.

Die Täter seien oft Menschen, denen das Kind vertraue, so Johansson.
«Und diese Verbrechen bleiben sehr oft im Dunkeln, bis der Täter sie
online veröffentlicht.» Erst die Fotos und Videos ermöglichten häuf
ig
die Strafverfolgung. Dass die Abbildungen schweren sexuellen
Kindesmissbrauchs immer öfter ihren Weg ins Netz fänden, liege auch
an der Austauschkultur der Kriminellen. Um Kinderpornografie von
anderen Tätern zu bekommen, könne eine Voraussetzung sein, selbst
eine Vergewaltigung eines Kindes per Livestream zu übertragen.

Dabei sind solche extremen Beispiele nur die Spitze des Eisbergs. Es
gebe eine Untersuchung aus Schweden, bei der 80 Prozent der befragten
Mädchen im Alter zwischen zehn und 13 Jahren angegeben hätten,
bereits ungewollt Nacktbilder von unbekannten Erwachsene erhalten zu
haben, betonte Johansson. «Ich denke, ich habe eine große Mehrheit
der Bürger auf meiner Seite», sagte die Schwedin mit Blick auf ihren
Gesetzesentwurf.

Konkret besagt dieser, dass Unternehmen analysieren müssen, wie groß
das Risiko ist, dass über ihre Dienste Missbrauchsdarstellungen
verbreitet werden oder sogenanntes Grooming - also wenn Erwachsene
mit einer Missbrauchsabsicht Kontakt mit Minderjährigen aufnehmen -
betrieben wird. Kommt man zum Schluss, dass ein erhebliches Risiko
besteht, können nationale Behörden oder Gerichte anordnen lassen,
dass Inhalte automatisch von Software überprüft und strafbare Inhalte
aufgespürt werden.

Die dafür verwendete Technologie soll keine anderen Informationen
extrahieren können als die, die auf die Verbreitung von
Missbrauchsmaterial hindeuten, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Gleiches gilt für Grooming. Die Software soll zudem so gestaltet
sein, dass sie den geringstmöglichen Eingriff in die Privatsphäre von
Nutzerinnen und Nutzern darstellt.

Welche Technologie genau zum Einsatz kommen soll, geht nicht aus dem
Gesetzentwurf hervor. Damit ist auch unklar, wie die Durchleuchtung
der Netzinhalte technisch genau realisiert würde und ob etwa eine
Verschlüsslung von Nachrichten umgangen werden könnte. Anbieter
müssen allerdings konkret sicherstellen, dass Kinder keine Apps
herunterladen können, die eine erhöhte Grooming-Gefahr bergen, sowie
dass Missbrauchsdarstellungen gelöscht oder blockiert werden. Es muss
auch bekannt sein, ob ein Account einem Minderjährigen oder
Erwachsenen gehört.

EU-Parlament und EU-Staaten müssen nun über den Vorschlag beraten und
sich auf eine endgültige Fassung einigen. Es kann also noch zu
Änderungen kommen.

Die ersten Reaktionen fielen gemischt aus. Bundesinnenministerin
Nancy Faeser (SPD) begrüßte den Vorschlag. «Mit klaren
Rechtsgrundlagen, verbindlichen Meldewegen und einem neuen EU-Zentrum
können wir Prävention und Strafverfolgung EU-weit sehr deutlich
stärken», teilte sie mit. «Dass wir Unternehmen künftig verpflichte
n,
den sexuellen Missbrauch von Kindern zu erkennen und zu melden, ist
ein wichtiger und überfälliger Schritt im Kampf gegen
Kindesmissbrauch», sagte die innenpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Gruppe im Europaparlament, Lena Düpont.

Der FDP-Abgeordnete Moritz Körner sprach hingegen von einer «Stasi
2.0». Er befürchtet Eingriffe in die Privatsphäre von Bürgerinnen u
nd
Bürgern. Konstantin von Notz von den Grünen kritisiert, dass private

Unternehmen zum systematischen Scannen von privaten Text-, Bild- und
Videoinhalten verpflichtet werden könnten. «Es bestehen massive
Zweifel, dass dies mit geltendem europäischen wie deutschen
Grundrecht sowie der EuGH-Rechtsprechung vereinbar ist.» Der
SPD-Europaabgeordnete Tiemo Wölken bezeichnete die zum Aufspüren der
Netzinhalte vorgesehen Software als «Horrorfilter». Die Verordnung
versuche vorzugaukeln, dass Privatsphäre und Datenschutz garantiert
werde. «Der Text ist zudem undurchdringbar und verwirrend verfasst»,
schrieb Wölken auf Twitter.