EuGH urteilt zur Verwendung von Fluggastdaten für Ermittlungen

20.06.2022 17:45

Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilt am
Dienstag (9.30 Uhr) darüber, ob ein EU-Gesetz über die Verwendung von
Fluggastdaten mit der EU-Grundrechte-Charta vereinbar ist. EU-Recht
sieht vor, dass Fluggastdaten in großer Zahl bei der Überschreitung
einer Außengrenze der Europäische Union systematisch verarbeitet
werden. So sollen terroristische Straftaten und andere schwere
Kriminalität verhindert und aufgedeckt werden.

Im konkreten Fall beanstandet eine belgische
Menschenrechtsorganisation, wie Belgien das EU-Recht umsetzt. Das
dortige PNR-Gesetz verpflichtet etwa Flug-, Bahn- Bus-, Fähr- und
Reiseunternehmen, die Daten ihrer Passagiere, die über die
Landesgrenzen hinaus unterwegs sind, an eine Zentralstelle
weiterzugeben, in der unter anderem Polizei und Geheimdienste
vertreten sind. Der Organisation ist das zu weitgehend.

Die sogenannte PNR-Richtlinie beschäftigt den EuGH immer wieder. So
legten beispielsweise das Verwaltungsgericht Wiesbaden und das
Amtsgericht Köln dem EuGH im Jahr 2020 Fragen zu dem EU-Gesetz vor.
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden etwa hat erhebliche Zweifel am
Datenschutz des Fluggastdatengesetzes. Nach Klagen zweier Fluggäste
soll der EuGH auch in diesem Fall unter anderem klären, inwieweit die
Richtlinien mit Grundrechten auf Achtung des Privat- und
Familienlebens und dem Schutz personenbezogener Daten vereinbar sind.
Auch im Kölner Fall geht es um eine ähnliche Frage. In beiden
Verfahren steht ein Urteil noch aus.