EuGH: Verarbeitung von Fluggastdaten auf das Notwendigste beschränken

21.06.2022 11:21

Luxemburg (dpa) - Die Verarbeitung von Fluggastdaten durch die
EU-Staaten muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs auf
das für den Kampf gegen Terror absolut Notwendige beschränkt werden.

Zudem machte das europäische Höchstgericht in dem Urteil vom Dienstag
deutlich, dass die Verarbeitung der Daten bei Flügen innerhalb der EU
gegen EU-Recht verstoße, sofern keine terroristische Bedrohung
bestehe (Rechtssache C-817/19).

Die sogenannte PNR-Richtlinie (Passager Name Record) sieht vor, dass
Fluggastdaten bei der Überschreitung einer EU-Außengrenze in großer
Zahl systematisch verarbeitet werden. So sollen terroristische
Straftaten und andere schwere Kriminalität verhindert und aufgedeckt
werden.

Die belgische Menschenrechtsorganisation Ligue des droits humains
(Liga für Menschenrechte) klagte dagegen, wie Belgien die Regeln
umsetzt. Sie sieht unter anderem das Recht auf Achtung des
Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten verletzt. Zudem
würden durch die Ausdehnung des Systems auf Flüge innerhalb der EU
und auf die Beförderung mit anderen Verkehrsmitteln als dem Flugzeug
indirekt wieder Grenzkontrollen eingeführt.

Nach belgischem Recht sind Flug-, Bahn- Bus-, Fähr- und
Reiseunternehmen dazu verpflichtet, die Daten ihrer Passagiere, die
über die Landesgrenzen hinaus unterwegs sind, an eine Zentralstelle
weiterzugeben, in der unter anderem Polizei und Geheimdienste
vertreten sind.