BGH prüft Voraussetzung von Netzsperre bei Provider im EU-Ausland

23.06.2022 04:30

Netzsperren sollen Urheberrechtsverletzungen im Internet erschweren.
Sie sind ein scharfes und umstrittenes Schwert. Wann können sie
durchgesetzt werden? Das prüft nun erneut der BGH.

Karlsruhe (dpa) - In welchen Fällen können Verlage und andere
Rechteinhaber bei einem Internetprovider auf eine Netzsperre pochen?
Darüber verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) an diesem Donnerstag
in Karlsruhe (ab 9.00 Uhr) anhand einer Klage von
Wissenschaftsverlagen gegen die Telekom (Az. I ZR 111/21). Die
Verlage aus Deutschland, den USA und Großbritannien beanspruchen eine
Sperre von Internetseiten der Dienste «LibGen» und «Sci-Hub», weil

dort Artikel und Bücher ohne Zustimmung der Rechteinhaber
veröffentlicht wurden.

Das Oberlandesgericht München hat die Klage abgewiesen: Die Verlage
hätten sich demnach zunächst an den in Schweden ansässigen
Host-Provider wenden müssen, der die Inhalte von «LibGen» und
«Sci-Hub» anderen Nutzern zugänglich machte. Die beiden Dienste
werden auch als «Schattenbibliotheken» bezeichnet. Sie ermöglichen
den kostenlosen Zugang zu urheberrechtlich geschützter Literatur, die
sonst nur nach Bezahlung online verfügbar ist.

Der BGH hatte zwar schon 2015 entschieden, dass die Telekom und
andere Internet-Provider illegale Seiten im Web sperren müssen, wenn
die Rechteinhaber alles unternommen haben, um gegen Raubkopierer
vorzugehen. Die Forderung der Rechtegesellschaft Gema und der
Musikkonzerne Universal Music, Sony und Warner nach Netzsperren hatte
das oberste deutsche Zivilgericht aber damals zurückgewiesen: Die
Kläger hätten nicht genug unternommen, um gegen die Rechte-Verletzer
vorzugehen (Aktenzeichen: I ZR 3/14 und I ZR
174/14 - Urteil vom 26.11.2015).

Im Mittelpunkt der BGH-Verhandlung an diesem Donnerstag steht nun die
Frage, ob die klagenden Verlage alle Maßnahmen ausgeschöpft haben und
ob es für sie zumutbar gewesen wäre, zunächst den Host-Provider im
EU-Ausland Schweden in Anspruch zu nehmen. Wann der BGH sein Urteil
spricht, ist noch nicht bekannt.